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Verkehrsministerkonferenz tagte ergebnislos zum Deutschlandticket

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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 458/2025 vom 07.07.2025
Verkehrsministerkonferenz tagte ergebnislos zum Deutschlandticket

Im Rahmen einer Sonder-Verkehrsministerkonferenz forderten die Länder am 27.6.2025 eine zügige Klärung zur Finanzierung des Deutschlandtickets ab 2026. Die Länder erwarten vom Bund hierzu einen konkreten Gesetzesentwurf und lehnen eine Erhöhung ihres Kostenanteils von 1,5 Mrd. Euro jährlich ab. Beim Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ soll der Fokus aus Sicht der Landesverkehrsminister auf die Verkehrsinfrastruktur gelegt werden.

Hierzu im Einzelnen:

Im Rahmen einer außerordentlichen Sitzung der Verkehrsministerkonferenz (VMK) in Berlin haben sich die Verkehrsministerinnen und -minister der Länder auf eine gemeinsame Forderung an den Bund verständigt: Ein Gesetzesentwurf zur dauerhaften Finanzierung des Deutschlandtickets ab dem Jahr 2026 soll zeitnah vorgelegt werden. Die Länder sehen sich außerstande, jährlich mehr als 1,5 Milliarden Euro für das Ticket bereitzustellen und schlagen zur Lösung eine Koordinierungsgruppe von Bund und Ländern vor, die noch vor der nächsten regulären VMK tagen soll. Ziel ist, im Rahmen einer weiteren Sonder-VMK kurz nach der Sommerpause die notwendigen Finanzierungsfragen zu klären.

Ein weiterer zentraler Punkt der VMK war die Diskussion um das geplante Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“. Die Länder erwarten, dass diese Mittel überwiegend der Verkehrsinfrastruktur zugutekommen.

Anmerkungen des DStGB und StGB NRW:

Die Ergebnisse der Sonder-VMK deuten erneut auf eine Hängepartie bei der Finanzierung des Deutschlandtickets bis Ende des Jahres hin. Bislang ist unklar, wir die steigenden Kosten des Tickets finanziert werden können. Ob dies über den Sommer geklärt werden kann, ist fraglich. Klar ist, der durch das Ticket entstehende Ausgleichsbetrag wird die bis Ende 2025 verankerten 3 Mrd. Euro von Bund und Ländern jährlich übersteigen. Sofern eine Preiserhöhung für die Kunden ausgeschlossen werden soll, müssten Bund und Länder ihre Beiträge erhöhen. Aus kommunaler Sicht muss stets betont werden, dass die Aufgabenträger vor Ort keine Kosten des Tickets mehr schultern können. Vielerorts besteht bereits aufgrund der gestiegenen Kosten des Fahrplanangebots die Gefahr von Abbestellungen. Neben dem Erhalt des Deutschlandtickets braucht es zudem eine solide Gesamtfinanzierung, die auch den straßengebundenen ÖPNV umfasst. Der im Koalitionsvertrag angekündigte Modernisierungspakt muss nun konsequent vorangetrieben werden.

Eine Pressemitteilung zur Sonder-VMK ist auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 27.06.2025 abrufbar:

www.bauen.bayern.de

Az.: 33.0-003/002