Aufgaben und Struktur
Aufgaben
Der Städte- und Gemeindebund NRW (StGB NRW) vertritt die Interessen und politischen Standpunkte der Städte und Gemeinden gegenüber der Landesregierung, dem Landtag Nordrhein-Westfalen und Verwaltungsbehörden sowie gegenüber den zahlreichen Interessengruppen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Der StGB NRW hat ein Mitspracherecht bei allen Gesetzesvorhaben des Landes, die kommunalen Interessen betreffen, und zwar durch
- Verpflichtung der Ausschüsse des Landtages NRW, dem Verband bei kommunalbedeutsamen Angelegenheiten Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben
- Verpflichtung der Landesministerien, Entwürfe zu kommunalbedeutsamen Gesetzen und Verordnungen dem Verband zuzuleiten, damit dieser seine Position darlegen kann.
Eine zentrale Aufgabe des StGB NRW ist die Beratung und Information seiner Mitglieder über Entwicklungen auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene. Darüber hinaus versteht sich der Städte- und Gemeindebund NRW als Plattform für den Erfahrungsaustausch der Kommunen untereinander.
Schließlich will der StGB NRW das Verständnis für kommunale Fragen in der Öffentlichkeit fördern. Dies geschieht durch Presseinformationen, durch Zeitschriften und Broschüren sowie durch das Internet und das Intranet für Mitgliedskommunen.
Struktur und Verbandsorgane
Die Geschäftsstelle vertritt das Meinungsbild des StGB NRW nach außen und bearbeitet Anfragen sowie Anträge der Mitglieder von grundsätzlicher Bedeutung. Ebenso bereitet die Geschäftsstelle Beschlüsse der Verbandsorgane vor und führt diese aus. Die politischen Entscheidungen des StGB NRW sind das Ergebnis umfangreicher Diskussions- und Arbeitsprozesse. Diese finden in zahlreichen Fachausschüssen, Arbeitskreisen und Arbeitsgemeinschaften statt.
Mitgliederversammlung - Gemeindekongress
Satzungsgemäß tagt die Mitgliederversammlung als Gemeindekongress alle fünf Jahre nach der Kommunalwahl. Dabei werden zentrale Themen der Kommunalpolitik erörtert und Impulse für Bund, Land und Gemeinden gegeben. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen. Der Geschäftsbericht informiert die Mitgliedskommunen und ihre Delegierten über das Verbandsgeschehen seit der letzten Mitgliederversammlung.
Präsidium
Das Präsidium beschließt die wesentlichen kommunalpolitischen Positionen. Ihm gehören hauptamtliche und ehrenamtliche Vertreter der Mitgliedsstädte und -gemeinden an - von diesen nach dem Ergebnis der Kommunalwahl entsandt -, der Hauptgeschäftsführer sowie kooptierte und beratende Persönlichkeiten, die auf Landesebene tätig sind und sich in der kommunalen Selbstverwaltung auskennen. Derzeit umfasst das Präsidium 33 stimmberechtigte und acht beratende Mitglieder. All diese sind automatisch auch Mitglied des Hauptausschusses.
Weitere Informationen:
Mitglieder des Präsidiums
Beschlüsse des PräsidiumsHauptausschuss
Der Hauptausschuss kommt regelmäßig zusammen, verabschiedet den Haushaltsplan des StGB NRW und erörtert grundsätzliche kommunalpolitische Themen. Er umfasst derzeit 123 ordentliche Mitglieder.