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Gemeindekongress 2026

Kommunen im Aufbruch

48. Hauptausschuss

Am 29. April 2026 waren die Mitglieder des Hauptausschusses im Landtag zusammengekommen, um sich über drängende kommunale Herausforderungen auszutauschen und die Besetzung von Gremien zu entscheiden. Im Fokus standen die Vorträge zu Beginn: Nach der Eröffnung durch StGB NRW-Präsident Prof. Dr. Christoph Landscheidt und einem Grußwort von Landtagspräsident André Kuper betonte Nathanael Liminski, Minister und Chef der Staatskanzlei, die unverzichtbare Rolle der Kommunen für eine lebendige Demokratie. Die unzureichende Finanzausstattung der Städte und Gemeinden erkannte er an und verwies auf zusätzliche Förderungen des Landes, etwa im Rahmen des NRW-Plans. Zudem verwies Liminski auf die Mitverantwortung des Bundes.

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Landtagpräsident André Kuper und Verbandspräsident Prof. Dr. Christoph Landscheidt beim 48. Hauptausschuss des StGB NRW.

In einem weiteren Vortrag erläuterte Stephan Zwierzynski von der Lidl Immobilien Dienstleistung GmbH & Co. KG die Rolle des Einzelhandels für die Innenstadtentwicklung. Martin Dornieden als Geschäftsführer der Dornieden Gruppe brachte anschließend Ideen für eine nachhaltige Quartiersentwicklung ein. Auf großes Interesse stießen die Ausführungen von DStGB-Hauptgeschäftsführer André Berghegger zur Dringlichkeit einer umfassenden Neuausrichtung der Kommunalfinanzen.

So wie es die Städte und Gemeinden in NRW schon seit Jahren kennen, so droht nun den Kommunen bundesweit die Handlungsunfähigkeit. Mehrfach wurde in der Diskussion die Forderung laut, den Druck auf die Bundespolitik spürbar zu erhöhen.

Verbandspräsident Prof. Dr. Christoph Landscheidt, Kommunalministerin Ina Scharrenbach und Hauptgeschäftsführer Christof Sommer beim Empfang des Verbandsabends.

Der Reformbedarf bestimmte auch die Gespräche mit NRW-Kommunalministerin Ina Scharrenbach beim anschließenden Verbandsabend. Für zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter aus den Mitgliedskommunen des StGB NRW war das Treffen der kommunalen Familie auch persönlich ein sehr besonderes, weil sie nach den Kommunalwahlen 2025 aus dem Amt ausgeschieden sind. Damit hieß es für sie, auch an diesem Abend Abschied zu nehmen.

24. Mitgliederversammlung

Am 30. April 2026 eröffnete StGB NRW-Präsident Prof. Dr. Christoph Landscheidt, Bürgermeister der Stadt Kamp-Lintfort, im CCD Congress Center Düsseldorf die Mitgliederversammlung und dies mit klaren Worten: Noch nie sei die Lage der Kommunen in seiner mehr als 25-jährigen Amtszeit so dramatisch gewesen. Die durch das Grundgesetz garantierte kommunale Selbstverwaltung stehe auf dem Spiel. Landscheidt sprach ausdrücklich von einer kommunalen Verfassungskrise.

Grußwort von Ministerpräsident Hendrik Wüst

In seinem anschließenden Grußwort beteuerte Ministerpräsident Hendrik Wüst, die Landesregierung nehme die finanzielle Not der Städte und Gemeinden ernst. Die Handlungsfähigkeit der Kommunen sei entscheidend für das Vertrauen der Menschen in die Demokratie. Gleichzeitig würden die Herausforderungen größer und die Handlungsspielräume angesichts sinkender Steuereinnahmen kleiner.

Wüst ordnete die Diskussion ausdrücklich in den Kontext der allgemeinen Haushaltslage ein. Die öffentlichen Haushalte seien auf allen Ebenen angespannt. Beim Gemeindefinanzierungsgesetz gehe es deshalb auch immer um schwierige Abwägungen im Landeshaushalt. Das Land müsse auf wachsende Anforderungen in eigener Zuständigkeit reagieren, etwa bei innerer Sicherheit, Schule und Bildung. „Und wenn wir nichts machen, dann landet es am Ende bei den Kommunen“, so der Ministerpräsident. Mehrfach sprach Wüst von einem „viel zu kurzen Tischtuch“, das hin- und hergeschoben werde.

Dem Land sei es ein zentrales Anliegen, die Kommunen zu stärken. Wüst verwies auf mehrere Maßnahmen des Landes, insbesondere das Gemeindefinanzierungsgesetz, den Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur sowie die Übernahme kommunaler Altschulden. Dies verschaffe den Kommunen Luft zum Atmen. Zugleich forderte Wüst erneut eine stärkere Beteiligung des Bundes. Insbesondere die Soziallasten seien ein wesentlicher Grund für die schwierige Finanzlage der Städte und Gemeinden. Hier müsse der Bund spürbar entlasten.

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Ministerpräsident Hendrik Wüst unterstich in seinem Grußwort die besondere Rolle der Städte und Gemeinden.

An die kommunale Familie gerichtet warb Wüst dafür, gemeinsam an einem Strang zu ziehen. Die Probleme würden nicht kleiner, wenn sich alle Ebenen auf ihren Positionen verhärteten. Aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger seien Bund, Land und Kommunen gemeinsam „der Staat“. Entscheidend sei daher, dass der Staat wieder als handlungsfähig erlebt werde. Dafür brauche es ein vertrauensvolles Miteinander von Land und kommunaler Ebene.

Grußwort von gpa-Präsident Michael Esken

Auf die Finanzlage und die kommunalen Perspektiven ging anschließend auch Michael Esken ein, Präsident der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW). Das Kongress-Motto „Kommunen im Aufbruch“ sei in diesem Zusammenhang gut gewählt. Denn ein Aufbruch sei kein Selbstläufer, sondern eine aktive Entscheidung. Und dies in schwierigen Zeiten: Krisen, Fachkräftemangel, steigende Aufgaben und knappe Mittel setzten die Verwaltungen erheblich unter Druck.

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gpa-Präsident Michael Esken plädierte für handlungsfähige Kommunen.

Esken nahm dabei besonders die Digitalisierung in den Blick. Sie sei kein reines Technik-, sondern ein Führungsprojekt. Entscheidend seien klare Strategien und die Bereitschaft, Prozesse grundlegend zu verändern. Zugleich machte Esken deutlich, dass Digitalisierung und angespannte Haushaltslagen in einem schwierigen Spannungsverhältnis stehen. Kommunale Haushalte seien derzeit stark auf Stabilität und kurzfristige Steuerung ausgerichtet. Digitalisierung brauche dagegen langfristige Investitionen und strategische Steuerung.


Grußwort von DStGB-Hauptgeschäftsführer André Berghegger

DStGB-Hauptgeschäftsführer André Berghegger griff die Finanzlage der Kommunen aus der Bundesperspektive auf. Vielerorts fehle es an einer angemessenen Finanzausstattung, zunehmend sei Pessimismus zu registrieren. Die Kommunen hätten kein Erkenntnisdefizit. Es brauche nun endlich konkrete Entscheidungen von Bund und Ländern.

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DStGB-Hauptgeschäftsführer André Berghegger unterstrich die Verantwortung von Bund und Ländern bei der finanziellen Ausstattung der Städte und Gemeinden. 

Entscheidungen würden häufig an anderer Stelle getroffen, während die Kosten auf kommunaler Ebene anfielen. Auch der im Koalitionsvertrag angekündigte Zukunftspakt müsse seinem Anspruch gerecht werden. Wenn dort die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen gestärkt werden solle, dürfe das Thema Finanzen nicht ausgespart bleiben. Besonders an die Adresse Nordrhein-Westfalens gerichtet bat Berghegger darum, den Einfluss des Landes in der Ministerpräsidentenkonferenz gegenüber dem Bund zu nutzen.


Vortrag Überforderungsschutz für Kommunen von Peter Müller

Nach der Pause und dem formalen Teil zur Neubesetzung der Gremien folgte mit dem Vortrag von Peter Müller ein weiterer Höhepunkt des Gemeindekongresses. Der frühere Ministerpräsident des Saarlandes und Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D. erläuterte die Notwendigkeit eines Überforderungsschutzes für Kommunen. Die durch das Grundgesetz garantierte kommunale Selbstverwaltung drohe ohne ausreichende finanzielle Mittel leerzulaufen. Wenn Kommunen ihr gesamtes Geld für staatlich übertragene Pflichtaufgaben einsetzen müssten, bleibe kein Raum mehr für eigenverantwortliche Gestaltung vor Ort.

Das Konnexitätsprinzip nach dem Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ werde in der deutschen Verfassungswirklichkeit nicht gelebt. Der Bund könne zwar vielfach die inhaltlichen Regelungen treffen, sei gegenüber den Kommunen aber nicht unmittelbar zur Konnexität verpflichtet. Die Länder wiederum verwiesen häufig darauf, nicht selbst gehandelt zu haben. Die Folge sei eine Kostenverschiebung zulasten der Kommunen. „Das ist föderale Zechprellerei“, so die pointierte Zuspitzung Müllers.

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Mit seinem beeindruckenden Vortrag zum Überforderungsschutz für Kommunen machte Peter Müller unmissverständlich klar: Demokratie braucht eine starke kommunale Ebene.

Besondere Bedeutung maß Müller dem Anspruch auf finanzielle Mindestausstattung bei. Artikel 28 des Grundgesetzes garantiere die kommunale Selbstverwaltung. Daraus folge, dass Gemeinden zumindest ein Mindestmaß freiwilliger Selbstverwaltungsaufgaben wahrnehmen können müssten. Andernfalls werde die Kommune nur noch eine staatliche Verwaltungsstelle. Selbstverwaltung sei aber gelebte Demokratie. Deshalb dürfe ihr Kerngehalt nicht ausgehöhlt werden.

Müller verband seine juristische Analyse mit einer deutlichen demokratiepolitischen Warnung. Schlechtere Straßen, geschlossene Hallen, marode Schulen, ein ausgedünntes kulturelles Angebot und sichtbare Verschlechterungen im Stadtbild seien keine abstrakten Finanzfragen. Sie prägten das Vertrauen der Menschen in Staat und Demokratie. Wenn Bürgerinnen und Bürger den Eindruck hätten, dass sie Steuern zahlten, der Staat aber immer weniger leisten könne, sei dies ein Nährboden für Verdrossenheit und populistische Antworten. Die kommunale Finanzfrage sei daher eine Demokratiefrage.

Konstituierende Präsidiumssitzung

Im Anschluss an den Gemeindekongress kam das neu gewählte Präsidium des Städte- und Gemeindebundes NRW zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. 

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v.l.n.r: Prof. Dr. Christoph Landscheidt, Tobias Stockhoff und               Dr. Eckhard Ruthemeyer.

Dabei wurde Tobias Stockhoff, Bürgermeister der Stadt Dorsten, zum neuen Präsidenten des Verbandes gewählt. Er folgt auf Prof. Dr. Christoph Landscheidt, Bürgermeister der Stadt Kamp-Lintfort, der künftig als Erster Vizepräsident der Verbandsspitze angehört. Zweite Vizepräsidentin bleibt Alexandra Gauß, Bürgermeisterin der Gemeinde Windeck.

Zu Beginn der Sitzung wurde außerdem Dr. Eckhard Ruthemeyer zum Ehrenpräsidenten des StGB NRW gewählt. Das Präsidium würdigte damit sein jahrzehntelanges Engagement für die kommunale Selbstverwaltung und seine Verdienste um die Interessenvertretung der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen.

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Das neu gewählte Präsidium des Städte und Gemeindebundes NRW.