Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Beschlüsse des StGB NRW-Präsidiums
148. Sitzung am 28.11.2001 in Düsseldorf
Schule: Das Präsidium fordert eine grundlegende Reform der Schulfinanzierung in NRW. In der Ausrüstung der Schulen mit Informations-Technologie, in der Ganztages-Betreuung sowei in der Schul-Sozialarbeit müsse sich das Land stärker engagieren. Das Angebot an Ganztages-Schulen sollte Schultyp-übergreifend ausgebaut werden. Ebenso spricht sich das Gremium dafür aus, den Elternanteil bei der Beschaffung von Lernmitteln auf knapp 50 Prozent anzuheben.
Vergabe: Das Präsidium spricht sich dafür aus, bei Eigenbetrieb-ähnlichen Einrichtungen die Vergabegrundsätze VOB und VOL nicht anzuwenden, sofern das Auftrag-Volumen unterhalb der von der EU festgesetzten Schwellenwerte liegt. Auf diese Weise könnten Kommunen - wie bereits bei Eigenbetrieben - erhebliche Kosten sparen.
Wasser: Das Land soll die EU-Wasser-Rahmenrichtlinie nur mit scharfem Blick auf die Folgekosten umsetzen, fordert das Präsidium. Bei der Anpassung des Landeswassergesetzes seien die Vorschläge der kommunalen Spitzenverbände zu berücksichtigen.
Straßenbau: Das Präsidium lehnt eine Vorfinanzierung von Bundes- und Landesstraßen durch die Kommunen ab. Sinnvoll sei dies nur, wenn dadurch eine örtliche oder regionale Entwicklung-Sperre aufgehoben und die regionale Wirtschaft durch Aufträge einbezogen werde. Dass öffentliche Straßen durch Dritte vorfinanziert werden, um einen Investition-Stau aufzulösen, hält das Gremium für bedenkenswert.
Behinderte: Das Präsidium begrüßt das Ziel, Behinderten eine selbständige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und dafür die rechtlichen sowie technischen Voraussetzungen zu schaffen. Ebenso befürwortete das Gremium eine offene Definition des Begriffs "Barrierefreiheit" sowie längere Fristen bis zur Einrichtung barrierefreier Wahllokale. Allerdings müssten sämtliche Aufgaben, die Bund oder Länder im Zusammenhang mit Behinderten auf die Kommunen übertragen wollen, auch von diesen finanziert werden. Jegliche Gesetzesänderung sei vorab auf ihre finanziellen Folgen zu überprüfen.