Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Beschlüsse des StGB NRW-Präsidiums
165. Sitzung am 21.03.2007 in Paderborn
Gemeindeordnung: Das Präsidium begrüßt die vorgesehene Entkopplung von Bürgermeisterwahl und Ratswahl, hält jedoch eine achtjährige Amtszeit der Bürgermeister für sinnvoller. Positiv bewertet wird die Absenkung der Schwellenwerte für Große kreisangehörige Städte von 60.000 auf 50.000 Einwohner sowie für Mittlere kreisangehörige Städte von 25.000 auf 20.000 Einwohner. Zustimmung findet ebenso die Erweiterung der Möglichkeit zur interkommunalen Zusammenarbeit. Die vorgesehene Ausdehnung bürgerschaftlicher Mitwirkung in Gestalt eines Ratsbürgerentscheids wird hingegen kritisch beurteilt. Eine Einschränkung der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen lehnt das Präsidium einmütig ab.
Kinderbetreuung: Das Präsidium befürwortet den Konsens zwischen Landesregierung sowie öffentlicher und freier Wohlfahrtspflege zur neuen Kindergarten-Finanzierung. Als wesentliche Vorteile des Gruppenpauschalmodells sieht es das Gremium an, dass die finanziellen Risiken für die Kommunen eingegrenzt und die Steuerungsmöglichkeiten der Jugendämter ausgeweitet worden sind. Das Präsidium erwartet, dass nach der Kostenentlastung der Kirchen diese ihr Engagement in der Kinderbetreuung aufrechterhalten. Zudem fordert das Gremium wieder landesweit einheitliche Elternbeiträge sowie eine realistische Berechnung der daraus zu erzielenden Einnahmen - deutlich unter den derzeit veranschlagten 19 Prozent der Gesamtkosten.
Einzelhandel: Das Präsidium unterstützt das vom neuen Landesentwicklungsprogramm LEPro verfolgte Ziel, städtische und gemeindliche Zentren zu stärken sowie die Nahversorgung der Bevölkerung zu sichern. Begrüßt wird auch die Absicht, großflächigen Einzelhandel mit zentrenrelevantem Hauptsortiment in die Innenstädte und Ortszentren zu lenken. Bei der Genehmigung neuer Standorte sollen solche, die aus interkommunalen Einzelhandelskonzepten hervorgehen, Vorrang haben vor zentraler landesweiter Steuerung. Das Gremium wünscht zudem eine gründliche rechtliche Prüfung des Gesetzentwurfs, um allen Beteiligten Planungssicherheit zu gewähren.
Informationstechnologie: Das Präsidium spricht sich für eine Ausweitung der interkommunalen Zusammenarbeit im IT-Bereich aus. Mittelfristig soll durch Fusionen oder Zusammenschlüsse die Zahl der kommunalen Rechenzentren in NRW auf unter zehn gesenkt werden. Das Gremium befürwortet zudem eine stärkere Zusammenarbeit mit privatwirtschaftlichen Partnern.
Unternehmensteuerreform: Das Präsidium erwartet, dass das politische Versprechen, die Kommunen hätten durch die Unternehmensteuerreform keine finanziellen Einbußen, gehalten wird. Diesem Anspruch werde der aktuelle Gesetzentwurf nicht gerecht. Denn bei der Gegenfinanzierung der Steuersenkung werde allzu stark auf „Selbstfinanzierungseffekte“ gesetzt, deren Realisierung ungewiss ist. Das Gremium fordert daher, die Gewerbesteuermesszahl nicht wie vorgesehen auf 3,5 Prozent abzusenken. Zudem müsse der Entwurf mit Modellrechnungen unterlegt werden, an denen auch die Be- und Entlastung nach Bundesländern abgelesen werden könne. Auch müssten die finanziellen Auswirkungen der Unternehmensteuerreform nach zwei Jahren überprüft werden, um das Gesetz notfalls korrigieren zu können.
Straßengüterverkehr: Das Präsidium fordert eine bessere Steuerung des seiner Einschätzung nach weiter zunehmenden Straßengüterverkehrs. Bund und Land müssten hierzu intensiver Forschung betreiben und deren Ergebnisse rascher umsetzen. Für die Kommunen müsse - so das Gremium - ein rechtliches Instrumentarium entwickelt werden, um den Schwerlastverkehr zu bündeln und zu lenken. Mittels staatlicher Förderprogramme sollte zudem ein Anreiz gesetzt werden, integrierte Güterverkehrskonzepte regional umzusetzen.
Unfallversicherung: Das Präsidium begrüßt die Bestrebungen der vier öffentlichen Unfallversicherungsträger Rheinischer Gemeindeunfallversicherungsverband (RGUVV), Gemeindeunfallversicherungsverband Westfalen-Lippe (GUVV WL), Landesunfallkasse NRW sowie Feuerwehr-Unfallkasse NRW (FUK NRW), sich zu einem einzigen Unfallversicherungsträger für ganz Nordrhein-Westfalen zusammenzuschließen.
Altlastensanierung: Das Präsidium bedauert die mangelnde Bereitschaft von Land und Wirtschaft, ihr finanzielles Engagement bei der Altlastensanierung aufrechtzuerhalten. Eine Kompensation der dadurch fehlenden Mittel aus der Abwasserabgabe hält das Gremium für unrealistisch. Eine Erhöhung des kommunalen Anteils am Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverband (AAV) NRW schließt das Präsidium aus.