Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 773/2024 vom 25.11.2024

1. Moorschutzkonferenz NRW

Bei der landesweit ersten Moorschutz-Konferenz im Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen haben am 21. 11.2024 mehr als 200 Fachleute und Interessierte die Möglichkeiten für mehr Moorschutz ausgelotet, um Klima und Natur besser zu schützen. Zum Auftakt unterzeichneten der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband, der Rheinische Landwirtschaftsverband, der Waldbauernverband NRW und die Landwirtschaftskammer NRW gemeinsam mit dem Landesumweltministerium eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit.

Moore haben eine herausragende Bedeutung für die biologische Vielfalt und sind Lebensraum für eine Vielzahl bedrohter Arten. Die ursprüngliche Fläche der Moore ist allerdings auch in Nordrhein-Westfalen durch Landnutzungsänderungen und Entwässerungsmaßnahmen historisch deutlich zurückgegangen. Intakte und naturnahe Moorflächen finden sich deshalb heute nur noch auf Restflächen mit einem Schwerpunkt in den Schutzgebieten. Bei zu niedrigen Wasserständen emittieren Moorböden beträchtliche Mengen von Treibhausgasen. Im Zuge des Klimawandels erhöht sich der Druck auf Moore, die besonders empfindlich auf Änderungen der hydrologischen Bedingungen reagieren.

Als ersten Schritt für die Renaturierung von Mooren hat das LANUV ein Naturschutz-Fachkonzept erarbeitet und im Mai 2024 vorgestellt. Demnach umfassen die historischen Moorstandorte mit einem theoretischen Potenzial für die Renaturierung insgesamt 23.260 Hektar. Von diesem Suchraum entfallen 2.240 Hektar auf eine mögliche Renaturierung von Hochmooren, die von Regenwasser gespeist werden und durch nährstoffarme Lebensräume charakterisiert sind. Das theoretische Potenzial für Übergangsmoore und Niedermoore, die Anschluss zum Grundwasser haben und häufig zum Beispiel in Flussniederungen vorkommen, umfasst 20.590 Hektar. Weiteres Potenzial besteht auf rund 430 Hektar, wobei der Moortyp dort indifferent ist.

Auf dieser Basis soll im nächsten Schritt mit den verschiedenen Akteurinnen und Akteuren weiter untersucht werden, auf welchen Flächen die aktuellen Nutzungen und die Boden- und Wasserverhältnisse konkrete Renaturierungsprojekte ermöglichen. Dabei liegt der Fokus auf öffentlichen Flächen und bereits geschützten Bereichen. Mit rund 11.750 Hektar befinden sich rund die Hälfte der Potenzialflächen innerhalb von Schutzgebieten. Für die Renaturierungen sollen laut Vereinbarung geeignete Förder- und Unterstützungsangebote genutzt und – wo erforderlich – entwickelt werden.

Das Naturschutz-Fachkonzept kann unter diesem Link heruntergeladen werden.

Die Vereinbarung zum Moorschutz in Nordrhein-Westfalen kann unter diesem Link heruntergeladen werden.

Az.: 23.0.15-001/001 gr

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