Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 251/2015 vom 21.04.2015

10. Erfahrungsaustausch „Rekommunalisierung“

An dem 10. Erfahrungsaustausch „Rekommunalisierung“, der am 15.04.2015 in Düsseldorf stattgefunden hat und konstruktiv verlaufen ist, haben 25 Mitglieder teilgenommen. Nach der Begrüßung von Beigeordnetem Rudolf Graaff, Städte- und Gemeindebund NRW, referierten Bürgermeister Kersten Kerl, Geschäftsführer der Stadtwerke Langenfeld GmbH, über das Thema „Sind kommunale Stadtwerke noch ein Zukunftsmodell? Stadtentwicklung mit den Stadtwerken Langenfeld!“. Im Rahmen ihrer sehr instruktiven Präsentation wurden die Aspekte Historie und Ausbau der Stadtwerke Langenfeld GmbH, die Stadtwerke als starker Partner vor Ort und die Entwicklung neuer Geschäftsfelder - insbesondere der Breitbandausbau - dargestellt.

Fazit ist, dass die Stadtwerke Langenfeld GmbH mit Blick auf die regionale Wertschöpfung und die Nähe zum Kunden, die Planung und die Bauausführung aller Sparten in einer Hand, den hohen Beitrag für die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Langenfeld, die Nachhaltigkeit und Reduzierung der Umweltbelastung durch Förderung von alternativen Antrieben wie Erdgas- und Elektromobilität, das Engagement in soziale Projekte für das Gemeinwohl, die Vorteile des steuerlichen Querverbunds, den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Umsetzung des Klimakonzepts sowie die den höchsten Ansprüchen gerecht werdende Versorgung mit Strom, Gas und Trinkwasser am Markt gut bestehen können.

Im Anschluss daran referierte Geschäftsführer Dirk Riekenberg, WRG Solutions GmbH, Gütersloh, über die Auswirkungen aktueller Rechtsprechung auf die Bewertungsmatrizen im Konzessionsvergabeverfahren. Im Rahmen seiner ausgesprochen informativen Präsentation ging er auf die Bewertungsmethoden vor dem April 2014 (Beschluss des OLG Düsseldorf vom 17.04.2014 i. S. Missbrauchsverfügung Hochsauerlandkreis), die aktuell relevante Rechtsprechung und die Entwicklung innovativer Bewertungsmethoden ein.

Insbesondere mit Blick auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 17.04.2014 verdeutlichte er, dass hohe Anforderungen an den Transparenzgrundsatz und die Diskriminierungsfreiheit zu stellen sind. Die Bewertungskriterien im Sinne des Vergaberechts seien so zu verstehen, dass die Bewertung einer Aufgaben- und Leistungsbeschreibung nach VOL/VOB und die Auswertung nicht schematisch erfolgen und sich nicht überwiegend in wertenden Phrasen erschöpfen dürfen. Im Hinblick auf die aktuelle Bewertungsmatrix Strom mit einer sehr intensiven Bewertungstiefe erläuterte er, dass auf die Aspekte der sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltverträglichen Versorgung ca. 60 Prozent und auf den Vertragsinhalt ca. 40 Prozent der zu vergebenden Punktzahlen entfallen.

Sodann referierten Rechtsanwältin Dr. Desiree Jung und Rechtsanwältin Beate Kramer, Becker/Büttner/Held, Köln, über aktuelle Brennpunkte in der Wasserversorgung. Im Rahmen ihrer sehr interessanten Präsentation erläuterten sie zunächst den Inhalt eines üblichen Wasserkonzessionsvertrages mit den Elementen ausschließliches Wegenutzungsrecht, Definition der Wasserversorgungsanlagen, Rechte und Pflichten der Wasserversorgung, Baumaßnahmen, Folgepflicht, Folgelasten, Zahlung von Konzessionsabgaben, zulässige Nebenleistungen sowie Endschaftsbestimmungen und Laufzeit.

Nach der Erläuterung des Rechtsrahmens für das Konzessionierungsverfahren wurde der Bereich der Löschwasserversorgung insbesondere dahingehend dargestellt, dass die Wasserversorgung nicht zwingend die Löschwasserversorgung mit sich zieht. Es handelt sich um zwei unabhängige Aufgaben, denn die Gemeinden sind nach dem Landeswassergesetz verpflichtet, in ihrem Gebiet eine dem Gemeinwohl entsprechende öffentliche Wasserversorgung sicherzustellen.

Nachdem seitens der Referentinnen die Gestaltungsmöglichkeiten der Löschwasserversorgung im Konzessionsvertrag aufgezeigt worden waren, wurde die Problematik der Wassernetzübernahmen vor dem Hintergrund des Anspruchs auf Herausgabe der Wasserversorgungsanlagen, Herausgabeumfang und Übernahmeentgelt insbesondere auch vor dem Hintergrund der gerichtlichen Auseinandersetzungen Stadt Stuttgart / EnBW und Stadt Selm / Gelsenwasser AG dargestellt.

Der Verlauf der Sitzung zeichnete sich unter Moderation von Beigeordnetem Rudolf Graaff durch eine intensive Diskussion aus, die gezeigt hat, dass sowohl rechtliche als auch organisatorische und betriebswirtschaftliche Fragestellungen rund um die Rekommunalisierung nach wie vor sehr aktuell sind.

Die drei Präsentationen sowie das Urteil des Landgerichts Essen vom 20.10.2014 i. S. Stadt Selm gegen Gelsenwasser AG wegen der Wassernetzherausgabe sind für StGB NRW-Mitglieder im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Fachinfo und Service/Fachgebiete/Finanzen und Kommunalwirtschaft/Erfahrungsaustausch Rekommunalisierung abrufbar. Der nächste Erfahrungsaustausch findet am 21.10.2015 in der StGB NRW-Geschäftsstelle statt.

Az.: II/3 818-00

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