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StGB NRW-Mitteilung 6/2017 vom 19.01.2017
10. Kommunaler Datenschutzkongress in NRW
Am Dienstag, den 21. März 2017, findet der 10. Kommunale Datenschutzkongress in NRW statt, zu dem der Städte- und Gemeindebund NRW sowie die Kommunalagentur NRW einladen. Der Kongress steht unter dem Thema „Datenschutz — Chance, Pflicht und (k)ein lästiges Übel?“.
Beim Jubiläumskongress wird es diverse Vorträge zu rechtlichen, technischen und organisatorischen Fragestellungen des Datenschutzes geben. Dabei greift der 10. Datenschutzkongress aktuelle Fragestellungen aus den Kommunen in NRW auf und beschäftigt sich u.a. mit der Frage, inwieweit die Kommunen die Daten ihrer Bürgerinnen und Bürger noch beherrschen und führen können. Weitere Vorträge beschäftigen sich mit der Aufgabenbefugnis und dem Selbstverständnis kommunaler Datenschutzbeauftragter. Ebenso werden die Themen der elektronischen Aktenführung, der Erstellung von IT Sicherheitskonzepten sowie die neue EU-Datenschutzgrundverordnung behandelt.
Der Datenschutzkongress richtet sich insbesondere an Datenschutzbeauftragte, IT-Verantwortliche und Führungs- und Fachkräfte aus den Kommunen, die mit datenschutzrechtlichen Belangen befasst sind. Das genaue Seminarprogramm ist von StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebotes unter Fachinfo und Service/Fachgebiete/Recht und Verfassung/Datenschutz abrufbar.
Az.: 17.1.9-001/001