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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 320/2021 vom 06.05.2021
10 Mio. Euro Soforthilfe für den Kommunalwald in NRW
Drei Jahre Waldkrise mit Stürmen, Hitze, Dürre, Borkenkäferkalamitäten und Waldsterben haben die Forstwirtschaft in ihren Grundfesten erschüttert. Die aktuelle Situation in großen Teilen des Kommunalwaldes in NRW ist besorgniserregend und hat in vielen Städten und Gemeinden für ein immer größer klaffendes Loch in den Stadtkassen gesorgt. In dieser Situation hat Kommunalministerin Ina Scharrenbach nach Konsultationen des Gemeindewaldbesitzerverbandes NRW und des StGB NRW in Aussicht gestellt, in diesem Jahr zehn Millionen Euro für geschädigte kommunale Waldflächen zur Verfügung zu stellen. Sie sollen den Waldbesitzenden eine Perspektive für die Wiederbewaldung der Kalamitätsflächen und den klimagerechten Waldumbau geben. Das MHKBG erarbeitet aktuell die Förderbestimmungen, die sich nach dem Anteil der Waldfläche und der Schadholzmenge der NRW-Kommunen richten sollen.
Dass Unterstützung dringend notwendig ist, zeigen die Ergebnisse der vom Gemeindewaldbesitzerverband NRW im Frühjahr 2021 durchführten Schadensabfrage bei seinen Mitgliedskommunen. Danach hat sich die Schadholzmenge allein auf 113.00 Hektar Körperschaftswaldfläche von 620.000 Kubikmeter Sturmholz durch den Orkan „Friederike“ am 18. Januar 2018 auf 4,8 Mio. Kubikmeter Schadholz bis März 2021 kulminiert. 7.200 Hektar müssen wiederbewaldet werden. Hochgerechnet auf die gesamte Kommunalwaldfläche von 196.000 Hektar sind es 8,3 Mio. Kubikmeter Schadholz und 12.600 Hektar wieder zu bewaldende Kalamitätsflächen. Bei durchschnittlichen Walderneuerungskosten von 8.000 Euro/Hektar müssen die kommunalen Forstbetreibe mindestens 100 Mio. Euro investieren.
Az.: 26.1-006/003 gr