Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 581/2020 vom 18.08.2020

100 Millionen Euro für den kommunalen Klimaschutz

Im Zuge des Corona-Konjunkturpakets der Bundesregierung stellt das Bundesumweltministerium den Kommunen zusätzlich 100 Millionen Euro für Klimaschutz zur Verfügung. Diese können zum Beispiel für die Förderung des Radverkehrs und kommunale Klimaschutz-Modellprojekte beantragt werden. Für finanzschwache Kommunen ist unter bestimmten Bedingungen eine Vollfinanzierung ihrer Klimaschutzmaßnahmen möglich. Zudem wird der Kreis der Kommunen, die Gelder beantragen können, erweitert. Die zusätzlichen Fördergelder können ab dem 01. August 2020 abgerufen werden.

Um Kommunen die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen trotz finanzieller Belastungen durch die Corona-Pandemie zu ermöglichen, stellt die Bundesregierung im Zeitraum zwischen dem 01.08.2020 und dem 31.12.2021 zusätzliche 100 Millionen Euro bereit und beschließt Änderungen an drei kommunalen Förderprogrammen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI):

  • In der Kommunalrichtlinie werden die Förderquoten um jeweils zehn Prozentpunkte in allen Förderschwerpunkten erhöht.
  • Die Förderquote im Förderaufruf „Klimaschutz durch Radverkehr“ erhöht sich von 75 Prozent auf bis zu 80 Prozent.
  • Im Förderaufruf „Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte“ ändert sich die Förderquote von 70 Prozent auf bis zu 80 Prozent.

Hiervon profitieren bspw. Kommunen, kommunale Unternehmen, Sportvereine, kulturelle Einrichtungen oder Hochschulen. Der Mindesteigenanteil, den die Antragsteller selbst finanzieren müssen, wird in den genannten Förderprogrammen zeitweise abgesenkt.

Finanzschwache Kommunen werden bis Ende 2021 von der Pflicht, einen Eigenanteil zu leisten, befreit. Für bestimmte Ausgaben, die zuwendungsfähig sind, können sie zudem eine Finanzierung von bis zu 100 Prozent erhalten. Die Definition zu finanzschwachen Kommunen ist dahingehend erweitert worden, dass auch diejenigen Kommunen profitieren, die erst kürzlich in eine finanzielle Notlage geraten sind. Als finanzschwach gelten demnach künftig alle Kommunen, die an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen, oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.

Die verbesserten Förderbedingungen gelten für ab dem 01. August 2020 eingehende Anträge bzw. Projektskizzen. Anträge im Rahmen der Kommunalrichtlinie können ganzjährig gestellt werden. Die Auswahlverfahren in den Förderaufrufen „Klimaschutz durch Radverkehr“ und „Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte“ sind wettbewerblich ausgestaltet und zweistufig. Projektskizzen können Antragsteller im Herbst (01. September bis 31. Oktober) und im Frühjahr (01. März bis 30. April) einreichen.

Weitere Informationen

Fragen zur Antragstellung nimmt der Projektträger Jülich (PtJ) per Telefon unter 030 20199 577 oder per E-Mail an: ptj-ksi@fz-juelich.de entgegen. Bei Fragen rund um die Förderung bietet das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) im Auftrag des BMU kostenlose Beratung an, telefonisch unter 030 39001-170 oder per E-Mail an: skkk@klimaschutz.de

 

Az.: 23.1.9-003/003 gr

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