Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 73/2018 vom 22.01.2018

100 Mio. Euro für kooperative Baulandentwicklung

Ohne Bauland, kein Bauen. Ohne bezahlbares Bauland kein bezahlbares Bauen und damit kein bezahlbares Mieten. Inzwischen stellt sich nahezu landesweit die Herausforderung von Grundstücksverfügbarkeiten. Mit der NRW.URBAN Kommunale Entwicklungsgesellschaft mbH steht den Städten und Gemeinden eine „Entwicklungsgesellschaft auf Zeit“ zur Verfügung. In einem ersten Schritt das MHKBG den dafür landesweit zur Verfügung stehenden Finanzrahmen von 20 Millionen Euro im Jahr 2017 jetzt auf 100 Millionen Euro verfünffacht. Mit der kooperativen Baulandentwicklung soll die Gewinnung zusätzlicher Flächen für den bezahlbaren Wohnungsbau angekurbelt werden.

Als erste Stadt wird Telgte die Entwicklungsgesellschaft des Landes NRW.URBAN KE treuhänderisch mit dem Erwerb und der Entwicklung eines neuen Baugebietes beauftragen. Insgesamt soll dort ein gemischtes Quartier mit Geschosswohnungen, Reihenhäusern und Einfamilienhäusern mit rund 330 Wohneinheiten entstehen.

Hintergrund

Eine der wesentlichen Herausforderungen bei der Schaffung neuen Wohnraums ist neben der Grundfrage der Grundstückverfügbarkeiten inzwischen die personelle Ausstattung der kommunalen Bauämter. Die landeseigene „Entwicklungsgesellschaft auf Zeit“ bietet den Kommunen die Möglichkeit sich das know-how ins eigene Haus zu holen. Dabei behalten sie über den gesamten Zeitraum den vollen kommunalen Einfluss.

Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum betrifft nicht nur Großstädte, sondern viele nord-rhein-westfälische Kommunen. Um die erforderliche Wohnungsneubauquote zu erreichen und gleichzeitig Quartiere mit einer sozial gerechten und zukunftsfähigen Mischung zu schaffen, ist das Landesprogramm zur kooperativen Baulandentwicklung ein wichtiges Instrument. Das von der Vorgängerregierung eingeführte, noch unter dem Namen „soziale Baulandentwicklung“ eingeführte Programm wurde von der neuen Landesregierung zum Programm der „kooperativen Baulandentwicklung“ weiterentwickelt und auf 100 Euro aufgestockt.

Die Kommunen können die NRW.URBAN KE treuhänderisch mit dem Erwerb und der Entwicklung geeigneter Grundstücke für den Wohnungsbau beauftragen, wobei eine angemessene Quote an Sozialwohnungen vereinbart wird. Die NRW.BANK stellt dafür eine günstige Refinanzierung zur Verfügung. Sie gewährt der NRW.URBAN KE einen Kreditrahmen in Höhe von 100 Millionen Euro für eine Laufzeit von bis zu 15 Jahren. Die Kreditsumme wird durch eine Bürgschaft des Bauministeriums abgesichert.

Da das Modell die Vorfinanzierung der Entwicklungskosten jenseits des kommunalen Haushalts ermöglicht, können auch Kommunen profitieren, die dringend benötigte Flächenentwicklungen aus eigener Kraft nicht vornehmen könnten. Das Programm gilt für ganz Nordrhein-Westfalen, Projekte in Kommunen mit besonderem Wohnungsbaubedarf werden vorrangig ausgewählt. Interessierte Kommunen können sich an die NRW.URBAN KE wenden. Weitere Informationen sind im Internet unter http://www.nrw-urban.de/urbane-raeume/baulandentwicklung-1/ verfügbar.

Az.: 20.1.4.7-018/001 gr

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