Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 348/2023 vom 24.05.2023

102 Badestellen in NRW mit ausgezeichneter Wasserqualität

Die Badegewässer in Nordrhein-Westfalen weisen überwiegend eine sehr gute Wasserqualität auf. Darauf weisen das Umweltministerium und das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen hin. In Nordrhein-Westfalen gibt es derzeit 85 ausgewiesene EU-Badegewässer mit 111 Badestellen, an denen während der Badesaison regelmäßig Untersuchungen der Wasserqualität stattfinden. Die Qualität eines Badegewässers wird anhand von Messwerten aus den zurückliegenden vier Jahren beurteilt.

102 Badestellen in Nordrhein-Westfalen hatten eine ausgezeichnete Wasserqualität und vier Badestellen eine gute Wasserqualität. An einer Badestelle wurde die Qualität aufgrund einer einmalig auffälligen Probe mit „ausreichend“ bewertet. Eine Karte und aktuelle Bewertungen zur Badegewässerqualität können unter www.badegewaesser.nrw.de eingesehen werden.

Bei vier Badestellen umfassen die Daten noch nicht die erforderlichen vier Jahre (Ruhrwiesen in Linden-Dahlhausen an der Ruhr in Bochum, Woffelsbacher Bucht an der Rurtalsperre Schwammenauel in Simmerath, Strandbad Wamel am Möhnesee und Rather See/Badesee in Köln).

Mit der EU-Badegewässer-Richtlinie (2006/7/EG) hat die Europäische Union einen flächendeckenden Schutz für das Baden in Binnen- und Küstengewässern eingeführt. Die Gesundheitsämter nehmen während der Badesaison grundsätzlich mindestens alle vier Wochen Wasserproben zur Analyse. Geprüft wird unter anderem das Auftreten der Darmbakterien Intestinale Enterokokken und Escherichia coli, welche als Indikatoren dienen und auf Verschmutzungen hinweisen. Bei den beiden Badestellen am Essener Baldeneysee (Seaside Beach) und den Ruhrwiesen in Linden-Dahlhausen sprechen die Betreiber zudem ab bestimmten Niederschlagswerten mit erhöhter Gefahr für Wasserverunreinigungen vorsorglich Badeverbote aus, die erst nach Beprobung und Freigabe durch das Gesundheitsamt wieder aufgehoben werden.

Es wird empfohlen, an den vielen ausgezeichneten und gut bewerteten EG-Badestellen in Nordrhein-Westfalen baden zu gehen, da bei anderen Badestellen keine regelmäßige Begutachtung der hygienischen Wasserqualität durch die Gesundheitsämter erfolgt. Der Rhein und die Schifffahrtskanäle gehören nicht zu den Badegewässern. Das Baden an solchen Wasserstraßen ist strengstens untersagt. Die Strömungen, die durch die Sogwirkung der Schiffe noch verstärkt werden, sind lebensgefährlich!

Az.: 23.1.9-003/003 gr

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