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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 53/2022 vom 31.01.2022
11. Änderung der Bundesabwasserverordnung
Die 11. Verordnung zur Änderung der Bundes-Abwasserverordnung vom 20.01.2022 ist am 27.01.2022 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBI I 2022, S. 87 ff.). Die Änderung ist am 28.01.2022 in Kraft getreten. Durch die 11. Änderungsverordnung wird der für die kommunale Abwasserbeseitigung wichtige Anhang 1 (Kommunales Abwasser) nicht geändert. Allerdings wird der Anhang 35, der in der Vergangenheit nicht mehr belegt war, mit einem neuen Anhang 35 „Chipherstellung“ bestückt. Weiterhin wurde die Anlage 1 (Analyse- und Messverfahren) geändert.
Az.: 24.1.1 qu