Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 700/2005 vom 16.09.2005

12. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat Ende August den Zwölften Kinder- und Jugendbericht, der von einer siebenköpfigen Kommission unter Leitung von Prof. Dr. Thomas Rauschenbach, Direktor des Deutschen Jugendinstituts, erstellt wurde, vorgestellt. Die Geschäftsführung des Zwölften Kinder- und Jugendberichtes liegt beim Deutschen Jugendinstitut e.V.

Unter dem Titel „Bildung, Betreuung und Erziehung vor und neben der Schule“ widmet sich der Zwölfte Kinder- und Jugendbericht Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsprozessen im frühen Kindesalter und im Schulalter sowie ihrer Unterstützung durch die Kinder- und Jugendhilfe. Da Schule eine zentrale Lebenswirklichkeit von Kindern und Jugendlichen ist, wird auch ihr, ebenso wie Lebens- und Lernwelten im Rahmen weiterer, u.a. kommerzieller Gelegenheiten und Angebote eine gewisse Aufmerksamkeit zuteil, ohne dass diese selbst einen Kernbestandteil des Berichts bilden.

Im Mittelpunkt des Zwölften Kinder- und Jugendberichts steht die Frage nach den Bildungs- und Lernprozessen von Kindern und Jugendlichen in unterschiedlichen sozialen und institutionellen Settings, ihren Wirkungen sowie den Möglichkeiten ihrer Unterstützung und Förderung. Bildung wird vor dem Hintergrund einer Trias von Bildung, Betreuung und Erziehung akzentuiert. Damit wird eine Perspektive eingenommen, die eine Betrachtung von Bildung, Betreuung und Erziehung als getrennte - nebeneinander stehende oder altersgestuft nacheinander folgende - Bereiche überwinden will.

Der Zwölfte Kinder- und Jugendbericht hat es sich zur Aufgabe gemacht, Empfehlungen für ein integriertes Gesamtsystem, das die Komplementarität des Dreiklangs von Bildung, Betreuung und Erziehung berücksichtigt, zu entwickeln und die Rahmenbedingungen für einen erfolgreichen Aus- bzw. Umbau sowohl quantitativer als auch qualitativer Art zu benennen.

Der Bericht kann unter www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung5/ Pdf-Anlagen/zwoelfter-kjb,property=pdf.pdf heruntergeladen werden.



Az.: III/2 725-2

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