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StGB NRW-Mitteilung 557/2018 vom 27.09.2018
17,2 Mrd. Euro Eingliederungshilfe für Behinderte bundesweit 2017
Im Jahr 2017 wurden in Deutschland 17,2 Milliarden Euro (netto) für die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem Sechsten Kapitel Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) ausgegeben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, entsprach dies einer Steigerung um 4,4 % gegenüber 2016.
In die Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel SGB XII flossen 3,4 Milliarden Euro (-10,7 %) und in die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel 1,5 Milliarden Euro (+3,8 %). Die Nettoausgaben für die Hilfen zur Gesundheit, die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie die Hilfe in anderen Lebenslagen nach dem Fünften, Achten und Neunten Kapitel SGB XII lagen zusammen bei 1,3 Milliarden Euro (+4,7 %).
Die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel SGB XII, die vollständig aus Erstattungsmitteln des Bundes an die Länder finanziert wurden, beliefen sich nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Jahr 2017 auf 6,3 Milliarden Euro (+7,0 %). Die Nettoausgaben für Sozialhilfeleistungen nach dem Dritten bis Neunten Kapitel SGB XII betrugen im Jahr 2017 insgesamt 29,7 Milliarden Euro (+2,9 %). (Quelle: Statistisches Bundesamt)
Az.: 37.0.1.1-002/001