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StGB NRW-Mitteilung 286/2016 vom 25.04.2016
1,8 Mio. Schwerbehinderte in NRW 2015
Nach Mitteilung von Information und Technik NRW lebten 2015 in NRW 1,77 Millionen schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50. Das waren 0,2 % weniger als bei der letzten Erhebung Ende 2013 und 8 % mehr als zehn Jahre zuvor (2005: 1,64 Millionen). 9,7 % der weiblichen und 10,3 % der männlichen Bevölkerung Nordrhein-Westfalens galten Ende 2015 im Sinne dieser Statistik als schwerbehindert. Mehr als die Hälfte (55,6 %) aller Betroffenen waren mindestens 65 Jahre alt. Knapp ein Viertel (23,8 %) der schwerbehinderten Menschen wies den maximalen Grad der Behinderung von 100 auf. 41,6 % der Betroffenen hatten mindestens zwei Behinderungen.
Bei 21,0 % aller schwerbehinderten Menschen in Nordrhein-Westfalen war eine „Beeinträchtigung der Funktion innerer Organe“ die Hauptbehinderungsart. Am zweithäufigsten wurde mit 17,4 % die Kategorie „Querschnittslähmung, zerebrale Störungen, geistig-seelische Behinderung sowie Suchterkrankungen“ verzeichnet, gefolgt von „Funktionseinschränkungen von Gliedmaßen“ (10,9 %). „Funktionseinschränkungen der Wirbelsäule“ waren 9,4 %, von „Blindheit bzw. Sehbehinderung“ waren 4 % betroffen. Bei 3,5 % der schwerbehinderten Menschen waren „Sprach- oder Sprechstörungen, Taubheit, Schwerhörigkeit oder Gleichgewichtsstörungen“ Gründe für die Behinderung. (Quelle: IT.NRW)
Az.: 37.0.15