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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 114/2018 vom 08.01.2018
2. Projektaufruf "Kommunaler Klimaschutz NRW"
Die Landesregierung hat 2016 und 2017 den ersten Call des Projektaufrufs „Kommunaler Klimaschutz NRW“ durchgeführt. In zwei Einreichfristen konnten Städte, Gemeinden und Kreise ihre Umsetzungsstrategien mit umfassenden Klimaschutzmaßnahmen einreichen. Von den 53 eingereichten Strategien wurden von einem Expertengremium 16 zur Förderung vorgeschlagen. Für die Förderung der Maßnahmen stehen ca. 130 Millionen Euro bereit.
Aufgrund der zahlreichen Bewerbungen und des großen Bedarfs, kommunale Klimaschutz- und -anpassungsmaßnahmen umzusetzen, plant das Wirtschaftsministerium NRW im Frühjahr 2018 einen zweiten Call „Kommunaler Klimaschutz NRW“ durchzuführen. Minister Pinkwart kündigte an, noch einmal rund 100 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen.
Auch im zweiten Call 2018 soll es einen allgemeinen Förderbereich geben, der auf die Umsetzung integrierter kommunaler Strategien zielt und Klimaschutzmaßnahmen in allen relevanten Handlungsfeldern einbezieht. Im besonderen Förderbereich soll der Schwerpunkt auf das Thema emissionsarme Innenstädte gelegt werden, um modellhafte Maßnahmen mit dem Ziel der Treibhausgasminderung zu realisieren.
Sobald die Antragsfristen bekannt sind, werden wir hierüber umgehend informieren. Mit dieser Vorabinformation soll allen interessierten Kommunen Gelegenheit gegeben werden, bereits jetzt Maßnahmen auszuwählen und die Beantragung vorzubereiten.
Zur Orientierung finden Sie den Aufruftext von 2016 und die Richtlinie, auf deren Grundlage die Projekte bewilligt werden, unter folgenden Links:
Richtlinie: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=16405&ver=8&val=16405&sg=&menu=1&vd_back=N
Az.: 23.1.4-003/001 gr