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StGB NRW-Mitteilung 540/1996 vom 20.11.1996
2. Weiterbildungskonferenz NW
Auf Einladung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung des Landtages NW fand am 25. September 1996 die 2. Weiterbildungskonferenz Nordrhein-Westfalen statt. Zentraler Gegenstand der Veranstaltung unter dem Motto "Zukunft der Weiterbildung - Bestandsaufnahme, Bewertung, Perspektiven" war die im Rahmen der 1. Weiterbildungskonferenz in Auftrag gegebene und vom Landesinstitut für Schule und Weiterbildung erstellte "Vorstudie zur Evaluation der Weiterbildung".
Im Anschluß an einen einführenden Bericht der Ministerin für Schule und Weiterbildung, Gabriele Behler, hatten die zahlreich geladenen Gruppierungen und Verbände aus dem Bereich der Weiterbildung Gelegenheit, zu folgenden vom Ausschuß vorgegebenen Fragen Stellung zu nehmen:
1. Bewertung der Vorstudie in qualitativer Hinsicht
2. Teilnehmerschaft und Angebot
3. Struktur und Finanzen der Weiterbildung in NRW
4. Empfohlenes Evaluationsverfahren
Wie schon im Rahmen der 1. Weiterbildungskonferenz gaben die kommunalen Spitzenverbände eine gemeinsame Stellungnahme ab. Nach Auffassung der kommunalen Spitzenverbände kann es keine umfassende Evaluation im Sinne der Untersuchung aller in der Vorstudie angesprochenen Fragen geben. Unverzichtbar ist eine Konzentration auf wesentliche Fragen, in deren Mittelpunkt die Frage der künftigen Struktur und Finanzierung der Weiterbildung stehen sollte. In diesem Zusammenhang wiederholten die kommunalen Spitzenverbände ihre bereits im Rahmen der 1. Weiterbildungskonferenz geäußerte Forderung nach einer stärkeren finanziellen Dotierung der kommunalen Pflichtaufgabe und dem Abbau überflüssiger Standards, wie z.B. der Verpflichtung zur Aufstellung kommunaler Weiterbildungsentwicklungspläne.
Die vollständige Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände sowie die Beiträge aller übrigen Beteiligten sind im Ausschußprotokoll 12/342 (25.09.1996) des Ausschusses für Schule und Weiterbildung des Landtags abgedruckt.
Nach Ankündigung von Ministerin Behler wird für die Evaluation ein Betrag von etwa 100.000 DM zur Verfügung stehen; das Evaluationsverfahren soll etwa ein Jahr dauern.
Az.: II/1 330-16