Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 537/2020 vom 15.07.2020

Mehr Verfahren zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdung

Im Jahr 2019 haben die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen im Rahmen ihres Schutzauftrags in 49 707 Fällen eine Einschätzung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vorgenommen. Das waren 14,1 % mehr als im Jahr 2018 (damals: 43 578). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, wurde in 14,3 % der Fälle (7 094) eine akute Gefährdung des Kindeswohls festgestellt. In 6 718 Fällen bestand eine latente Gefährdung, d. h. die Frage, ob gegenwärtig eine Gefahr besteht, konnte nicht eindeutig beantwortet, eine Kindeswohlgefährdung jedoch nicht ausgeschlossen werden. In 16 800 Fällen wurde zwar keine Kindeswohlgefährdung, jedoch ein Hilfebedarf festgestellt, in 19 095 Verdachtsfällen ergab sich, dass weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein Hilfebedarf bestand.

In den Verfahren, in denen eine akute Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde, waren Anzeichen von Vernachlässigung (3 623) sowie körperliche (2 631) und psychische Misshandlungen (2 239) die häufigsten Gründe.

Die Jugendämter in NRW wurden in mehr als jedem vierten Fall (13 234) durch Polizei, Gerichte oder Staatsanwaltschaften auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung hingewiesen. In 16,2 % (8 043) der Fälle haben Verwandte, Bekannte oder Nachbarn des Kindes auf die Gefährdung aufmerksam gemacht. Personal von Schulen oder Kindertageseinrichtungen und Tagespflegepersonen war in 14,4 % (7 169) der Fälle Initiator für eine Gefährdungseinschätzung. Jeder zehnte Hinweis an das Jugendamt erfolgte anonym.

(Quelle: IT.NRW)

Az.: 37.0.5.2.1-001/003

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