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StGB NRW-Mitteilung 9/2020 vom 21.01.2020
2019: Rückgang der Asylzahlen
Die vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) vorgestellten Asyl- und Flüchtlingszahlen für das Jahr 2018 zeigen, dass die Asylantragszahlen zurückgehen. Insgesamt wurden 2019 165.983 Asylanträge gestellt. Die Zahlen zeigen, dass ergriffene Maßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene zur Steuerung der Zuwanderung weiterhin Wirkung zeigen. Problematisch ist, dass auch die Zahl der Rückführungen im Jahresvergleich zu 2018 gesunken ist.
Von Januar bis Oktober wurden mit knapp 21.000 Personen knapp 1000 Personen weniger zurückgeführt als im Vorjahr. Aus kommunaler Sicht ist es wichtig, dass auf europäischer Ebene Regelungen zur Verteilung von Flüchtlingen getroffen werden, dass es nicht nochmal zu einer Sondersituation, wie in den Jahren 2015/2016 kommen kann.
Im Jahr 2019 wurden 165.983 förmliche Asylanträge und damit knapp 20.000 weniger Anträge als im Vorjahr gestellt, davon sind 143.000 Erstanträge und 23.000 Folgeanträge. Der DStGB ist in einer Schätzung für 2019 von 168.000 Asylanträgen ausgegangen. Insgesamt wurden 183.954 Erst- und Folgeanträge im Berichtsjahr 2019 entschieden. Die Gesamtschutzquote für alle Herkunftsländer lag im Jahr 2019 bei 38,2 Prozent. Ende Dezember 2019 lag die Zahl der anhängigen Verfahren bei insgesamt 57.012.
Laut vorläufigen Zahlen der Bundespolizei sind im Jahr 2019 rund 1000 Personen weniger abgeschoben worden als im Vorjahr. Von Januar bis Oktober 2019 wurden 20.996 Rückführungen registriert. Die Bundespolizei nennt als Grund ein erhebliches Maß an stornierten Abschiebungen durch die Bundesländer. Angesichts der rund 248.000 ausreisepflichtigen Drittstaatsangehörigen sind die knapp 600 Abschiebehaftplätze, die es in den Ländern gibt, aus Sicht der Bundespolizei unzureichend.
Anmerkung des DStGB
Aus Sicht des DStGB ist die Jahresbilanz 2019 aufgrund der rückläufigen Zahlen bei Erst- und Folgeanträgen positiv zu bewerten. Die Kommunen haben die Möglichkeit, sich auf die Integration derjenigen zu konzentrieren, die eine dauerhafte Bleibeperspektive in Deutschland haben. Auch die Verfahrensdauer bei Asylverfahren hat sich weiter verbessert. Allerdings bleibt es problematisch, dass angesichts von mehr als 50.000 vollziehbar Ausreisepflichtigen die Rückführungen rückläufig sind. Hier sind in erster Linie die Länder gefordert, dass geltendes Recht auch durchzusetzen. Mit dem „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ aus dem letzten Jahr wurden den Ländern zusätzliche Möglichkeiten gegeben, um die Rückführung durchzusetzen.
Nur wenn diejenigen, die kein Bleiberecht in Deutschland haben, auch konsequent abgeschoben werden, kann eine gesamtgesellschaftliche Akzeptanz für die Integration hergestellt werden.
Für die Kommunen bedeutet die Unterbringung und Versorgung für die Menschen mit unklarer oder fehlender Bleibeperspektive erhebliche finanzielle und personelle Mehrbelastungen, die Ressourcen binden, die andernfalls für Menschen mit gesicherter Bleibeperspektive eingesetzt werden könnten.
Quelle: DStGB Aktuell 0220 vom 10.01.2020
Az.: 16.1.11-001/003