Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 443/2022 vom 04.07.2022

2021 produzierte NRW-Industrie 812 vorgefertigte Ein- und Zweifamilienhäuser aus Holz

Im Jahr 2021 wurden in neun nordrhein-westfälischen Betrieben des Verarbeitenden Gewerbes 812 vorgefertigte Ein- und Zweifamilienhäuser aus Holz mit einer Brutto-Grundfläche von 108.000 Quadratmeter (+6,2 Prozent) im Wert von 193 Millionen Euro hergestellt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, war die Absatzmenge damit um 10 Häuser (+1,2 Prozent) und der Absatzwert um 17,8 Millionen Euro (+10,1 Prozent) höher als ein Jahr zuvor. Der durchschnittliche Produktionswert je Quadratmeter lag 2021 bei 1.789 Euro (+3,8 Prozent gegenüber 2020).

Im Vergleich zum Jahr 2019 erhöhte sich die Anzahl der vorgefertigten Häuser aus Holz in NRW um 6,6 Prozent (+50 Häuser), die Brutto-Grundfläche um 3,8 Prozent (+4 000 Quadratmeter) und der Absatzwert um 16,7 Prozent (+27,6 Millionen Euro).

Bundesweit wurden im vergangenen Jahr 11.207 (+7,7 Prozent) vorgefertigte Ein- und Zweifamilienhäuser aus Holz im Wert von 2,5 Milliarden Euro (+0,8 Prozent) und einer Brutto-Grundfläche von 1,6 Millionen Quadratmeter (+8,5 Prozent) produziert. Der Anteil Nordrhein-Westfalens am bundesdeutschen Produktionswert lag 2021 bei 7,6 Prozent.

Im ersten Quartal 2022 wurden in nordrhein-westfälischen Betrieben 208 vorgefertigte Ein- und Zweifamilienhäuser aus Holz (+22,4 Prozent gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum) mit einem Wert von 51,3 Millionen Euro (+23,0 Prozent) produziert.

Die Angaben beziehen sich auf Betriebe von Unternehmen mit im Allgemeinen 20 und mehr Beschäftigten.

IT.NRW als Statistisches Landesamt erhebt und veröffentlicht zuverlässige und objektive Daten für das Bundesland Nordrhein-Westfalen für mehr als 300 Statistiken auf gesetzlicher Grundlage. Dies ist dank der zuverlässigen Meldungen der Befragten möglich, die damit einen wichtigen Beitrag für eine informierte demokratische Gesellschaft leisten. Nur auf Basis aussagekräftiger statistischer Daten können Entscheidungen in Politik, Wirtschaft und Wissenschaft getroffen werden.

Az.: 20.4.1.3-002/001 gr

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