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StGB NRW-Mitteilung 611/2018 vom 20.11.2018
20,5 Prozent mehr Pflegebedürftige in NRW 2015-2017
Im Dezember 2017 gab es in Nordrhein-Westfalen 769.100 pflegebedürftige Menschen im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (elftes Buch Sozialgesetzbuch). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) als Statistisches Landesamt anhand jetzt vorliegender Ergebnisse der Pflegestatistik mitteilt, waren das 20,5 Prozent mehr als zwei Jahre zuvor (Ende 2015: 638.100). Großen Einfluss auf diesen Anstieg dürfte das neue – seit 01.01.2017 geltende – Begutachtungsverfahren in der Pflegeversicherung gehabt haben, nach dem der Grad der Selbständigkeit eines Menschen Maßstab für die Pflegebedürftigkeit ist. Der Anteil der NRW-Einwohner, die Anspruch auf Pflegeleistungen haben, war Ende 2017 mit 4,3 Prozent höher als zwei Jahre zuvor (2015: 3,6 Prozent).
599.400 (77,9 Prozent) Pflegebedürftige wurden 2017 zu Hause versorgt; das waren 26,6 Prozent mehr als 2015. 417.300 Pflegebedürftige (+29,6 Prozent) erhielten ausschließlich Pflegegeld und 182.000 Personen (+20,3 Prozent) wurden durch ambulante Dienste zu Hause betreut oder erhielten Geld- oder Sachleistungen. 22.000 Personen (+53,6 Prozent) bezogen neben Pflegegeld oder ambulanten auch teilstationäre Leistungen. In Pflegeheimen waren mehr als 169.600 Personen (+3,0 Prozent) in vollstationärer Dauer- oder Kurzzeitpflege untergebracht.
Nahezu die Hälfte aller Pflegebedürftigen (47,6 Prozent) war in Pflegegrad 2 und 29,3 Prozent waren in Pflegegrad 3 eingestuft. 15,5 Prozent waren dem Pflegegrad 4 und 6,5 Prozent dem Pflegegrad 5 zugeordnet.
(Quelle: IT.NRW vom 16.11.2018)
Az.: 37.0.1.1-002/001