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StGB NRW-Mitteilung 313/2022 vom 02.05.2022
2,2 % mehr Personen erhielten im Dezember 2021 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Gut 1,1 Millionen Personen haben im Dezember 2021 Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) bezogen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das knapp 24 000 beziehungsweise 2,2 % mehr Leistungsempfängerinnen und -empfänger als im Dezember 2020. Leistungsberechtigt sind Erwachsene, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die Altersgrenze nach § 41 Absatz 2 SGB XII erreicht haben und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können.
Knapp 589 000 bzw. 52,5 % der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung erhielten im Dezember 2021 Grundsicherung im Alter. Das heißt, sie hatten die Altersgrenze nach dem SGB XII erreicht oder überschritten. Vor dem Jahr 1947 geborene Personen erreichten die Altersgrenze mit 65 Jahren; für 1947 und später Geborene wird die Altersgrenze seit dem Jahr 2012 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Im Dezember 2021 lag die Altersgrenze daher bei 65 Jahren und 10 Monaten.
Knapp 534 000 bzw. 47,5 % der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung waren im Alter ab 18 Jahren bis unter die Altersgrenze. Sie erhielten die Leistung aufgrund einer dauerhaft vollen Erwerbsminderung. Das bedeutet, sie konnten aufgrund einer Krankheit oder Behinderung für einen nicht absehbaren Zeitraum täglich keine drei Stunden unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein.
Weitere Informationen:
Weitere Ergebnisse zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 22151) verfügbar. Methodische Hinweise sind in den Qualitätsberichten zur Sozialhilfe enthalten.
(Quelle: Destatis)
Az.: 37.0.5.6.4-001/001