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Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport
StGB NRW-Mitteilung 478/2000 vom 05.09.2000
2,5 Mio. DM für integrativen Unterricht
Wie bereits im vergangenen Jahr stellt das Land Nordrhein-Westfalen insgesamt 2,5 Mio. DM zur Verfügung, um Schulträger zu unterstützen, die behinderte und nicht behinderte Schülerinnen und Schüler an Regelschulen gemeinsam (integrativ) unterrichten. Die Mittel sollen dazu beitragen, die Mehrbelastungen aufzufangen, die beispielsweise für die Gestaltung der Unterrichtsplätze oder durch hohe Fahrkosten auf die Schulträger zukommen. Die Aufteilung der Mittel auf die einzelnen Gemeinden richtet sich nach der schulstatistisch zuletzt ausgewiesenen Anzahl der integrativ unterrichteten Schülerinnen und Schüler an Regelschulen. Eines speziellen Antrags zur Bewilligung der Mittel seitens der Städte und Gemeinden bedarf es nicht. Das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik hat für die Städte und Gemeinden, in denen integrativer Unterricht stattfindet, konkrete Beträge errechnet, die im Intranet des Verbandes, Bereich Fachinformation und Service, sowie im Internetangebot des Innenministeriums (Pressemitteilungen) abgerufen werden können.
Az.: IV/2 211-38/3