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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 65/2019 vom 14.12.2018
Deutscher Nachhaltigkeitspreis für drei NRW-Kommunen
In diesem Jahr wurde zum 11. Mal der Deutsche Nachhaltigkeitspreis verliehen. Gewonnen haben in ihren Kategorien die Städte, Münster, Eschweiler, Werningerode sowie die Gemeinde Saerbeck. Damit waren erstmalig drei Kommunen aus NRW Preisträger. Der StGB NRW gratuliert allen Gewinnerkommunen.
Nachhaltigkeit ist neben der Digitalisierung das zukunftsweisendste Thema unserer Zeit. Die Nachhaltigkeit gibt Antworten auf die drängendsten Herausforderungen: Wie schaffen wir den Weg zur Klimaneutralität? Wie kann die Versorgung von 10 Milliarden Erdenbürgern gestaltet werden? Wie schaffen wir es, dass die globalen Ungleichheiten zwischen Globalem Norden und Globalem Süden verringert werden?
Dies sind nur einige wenige der großen Zukunftsfragen der Menschheit, auf die das Prinzip der Nachhaltigkeit Antworten gibt. Viele deutsche Kommunen gehen dabei voran, entwickeln und setzen Konzepte um, sensibilisieren ihre Bürgerschaft und treten mit Kommunen aus der ganzen Welt in Austausch, um gemeinsam nachhaltig zu handeln. Die besten von ihnen wurden vergangene Woche mit dem Deutschen Nachhaltigkeitspreis ausgezeichnet.
Bereits zum elften Mal wurde der Deutsche Nachhaltigkeitspreis in diesem Jahr vergeben. Der Preis wird in den Kategorien Unternehmen, Kommunen, Forschung, Bauen und Produkte verliehen und zeichnet Vorreiter auf ihren jeweiligen Gebieten aus. Darüber hinaus wird in jedem Jahr auch der Next Economy Award verliehen, der grüne Gründer auszeichnet, die mit ihren Startups auf Nachhaltigkeit und die Green Economy setzen. Erstmals wurden in diesem Jahr zusammen mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) vorbildliche Partnerschaften zwischen deutschen Kommunen und ihren Partnerkommunen sowie deutschen Unternehmen und ihren Partnern im Globalen Süden prämiert.
Die Auszeichnung erhalten die Partner aus Deutschland und den Partnerländern im „Tandem“. Über die Sieger entschied im November ein Expertengremium unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Günther Bachmann, Generalsekretär des Rates für Nachhaltige Entwicklung.
Die Nachhaltigkeitspreise für Kommunen werden in drei Kategorien verliehen; es werden die nachhaltigste Großstadt, die nachhaltigste Kommune mittlerer Größe und die nachhaltigste kleine Kommune ausgezeichnet. Alle Preise in diesen Kategorien gingen in diesem Jahr nach Nordrhein-Westfalen, zwei davon an Mitgliedskommunen des StGB NRW. Als nachhaltigste Großstadt wurde in diesem Jahr Münster ausgezeichnet. Heidelberg und Mannheim komplettieren in dieser Kategorie die Top 3. Die nachhaltigste Stadt mittlerer Größe wurde Eschweiler, während Buxtehude und St. Ingbert es in die Top 3 schafften.
Die Gemeinde Saerbeck hat in diesem Jahr den Preis als nachhaltigste Gemeinde verliehen bekommen. In dieser Kategorie schafften es Bad Berleburg und Eltville am Rhein in die Top 3. Als nachhaltigste kommunale Partnerschaft wurde erstmalig die Partnerschaft Wernigerode – Hoi An ausgezeichnet. Die Partnerschaft wurde 2013 die erste kommunale Partnerschaft zwischen Deutschland und Vietnam. Weil es so viele qualifizierte Bewerber gab, entschloss sich die Jury in der Kategorie „Nachhaltigste Kommunale Partnerschaft“ vier Kommunen in die Top 3 aufzunehmen. Neben Werningerode schafften es die kommunalen Partnerschaften Gudensberg – Schtschyrez (Ukraine), Leipzig – Travnik (Bosnien-Herzegowina) und Solingen – Thiès (Senegal) in die Top 3.
Der Deutsche Nachhaltigkeitspreis ist die nationale Auszeichnung für Spitzenleistungen der Nachhaltigkeit in Wirtschaft, Kommunen und Forschung. Mit fünf Wettbewerben (darunter der Next Economy Award für „grüne Gründer“), über 800 Bewerbern und 2.000 Gästen zu den Veranstaltungen ist der Preis der größte seiner Art in Europa. Die Auszeichnung wird vergeben von der Stiftung Deutscher Nachhaltigkeitspreis e.V. in Zusammenarbeit mit der Bundesregierung, kommunalen Spitzenverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, zivilgesellschaftlichen Organisationen und Forschungseinrichtungen.
Az.: 23.2.4-002/001 gr