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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 51/2022 vom 10.01.2022
4. Gesetz zur Änderung des WFNG NRW in Kraft getreten
Der Landtag NRW hat am 15.12.2021 das 4. Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) beschlossen. Der Gesetzentwurf (Drucksache 17/14908) wurde entsprechend der Beschlussempfehlung (Drucksache 17/15917) mehrheitlich in zweiter Lesung verabschiedet. Über die inhaltlichen Änderungen des WFNG hatten wir Sie mit den Schnellbriefen Nr. 453 vom 10.08.2021 und Nr. 603 vom 18.11.2021 informiert.
Das 4. Gesetz zur Änderung des WFNG ist am 28.12.2021 (GV.NRW. S. 1463 ff.) verkündet worden und am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten. Es kann im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW unter folgendem Link abgerufen werden:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=20088&ver=8&val=20088&sg=0&menu=1&vd_back=N
Az.: 20.4.3-001/001 gr