Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 865/2003 vom 20.11.2003

40 Jahre Sozialhilfe

Das Bundessozialhilfegesetz hat sich in den 40 Jahren seines Bestehens immer mehr von einem individuellen Hilfesystem zu einer breiten Absicherung gesamtgesellschaftlicher Problemlagen entwickelt. Betrugen die Ausgaben der Kommunen für Sozialhilfeleistungen 1963 noch knapp 2 Milliarden DM, sind es heute 25 Milliarden Euro. Hierauf verwies der Deutsche Städte- und Gemeindebund jetzt anläßlich des in Berlin gegebenen Überblicks des Statistischen Bundesamtes zu 40 Jahren Sozialhilfe in Deutschland.
Allein in den letzten 10 Jahren sind die kommunalen Sozialausgaben um über 30 % gestiegen. So wurden im Jahr 2002 für die Hilfe zum Lebensunterhalt 8,8 Milliarden Euro ausgegeben, die Eingliederungshilfe für Behinderte stieg im gleichen Jahr auf 9,1 Milliarden -Euro. Gerade die Kosten der Eingliederungshilfe werden in den kommenden Jahren dramatisch anwachsen. Die Sozialhilfeausgaben übersteigen die Einnahmen der Gewerbesteuer. Insgesamt wurden im Jahr 2002 in Deutschland knapp 25 Milliarden Euro für Gesamtleistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz ausgegeben.
Hinzu kommen die ständigen Neuregelungen. Zum BSHG gab es
bislang gut 70 Änderungsgesetze. Die Durchführung ist damit immer bürokratischer und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter undurchschaubarer geworden. Für den DStGB ist es unabdingbar, die Kommunen von den gesamtgesellschaftlich und gesamtstaatlich zu verantwortenden Aufgaben im Bundessozialhilfegesetz zu entlasten und das Gesetz selbst zu entbürokratisieren. Von daher fordert der DStGB eine grundlegende Reform mit folgenden Inhalten:

  • ein Leistungsgesetz des Bundes für die Beratung, Betreuung und Versorgung Behinderter;
  • die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe in einem eigenständigen bundesfinanzierten Leistungsgesetz;
  • eine Verbesserung des Familienleistungsausgleichs unter Verzicht auf die Kindergeldverrechnung mit der Lohn- und Einkommenssteuer;
  • eine Endbürokratisierung des BSHG, z. B. eine weitgehende Pauschalierung der Sozialhilfeleistungen auch unter Ausschluss der Möglichkeit, sich auf die Einhaltung des Bedarfsdeckungsprinzips berufen zu können.


Az.: III 801

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search