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StGB NRW-Mitteilung 217/2003 vom 12.02.2003
459.400 Pflegebedürftige Ende 2001 in NRW
In Nordrhein-Westfalen galten Ende 2001 nach jetzt vorliegenden Ergebnissen fast 460.000 Personen als pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes. Wie das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik mitteilt, waren das 1,4 Prozent weniger als zwei Jahre zuvor.
Leistungsfempfänger(innen) der Pflegeversicherung
in Nordrhein-Westfalen im Dezember 2001
Pflegestufe
Leistungsempfänger I II III zusammen*)
in Prozent
die zu Hause versorgt wurden 56,0 34,9 9,1 323.900
davon durch....,
selbst organisierte Pflegehilfen 59,3 33,0 7,7 231.600
ambulante Dienste 47,7 39,7 12,6 92.400
in Heimen 32,3 46,9 20,9 135.500
Insgesamt 49,2 38,4 12,6 459.400
*) einschl. Leistungsempfänger(inne)n, die noch keiner Pflegestufe zugeordnet waren.
Mehr als zwei Drittel (323.900 Personen = 70 %) der Pflegebedürftigen wurden zu Hause versorgt. 231.600 Pflegebedürftige erhielten ausschließlich Pflegegeld, um die Pflege durch selbst organisierte Pflegehilfen (z.B. Verwandte) sicherzustellen. Weitere 92.400 Personen wurden zu Hause von einem der 2.078 in NRW zugelassenen ambulanten Dienste betreut; 39.100 Beschäftigte übten dort ihren Beruf aus. 135.500 Personen (ein Drittel aller Pflegebedürftigen) wurden stationär in 1.849 Pflegeheimen gepflegt; die Zahl der dort Beschäftigten belief sich auf 118.900.
Az.: III 810 - 11/1