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StGB NRW-Mitteilung 568/1997 vom 20.11.1997
6. Landesgesundheitskonferenz Nordrhein-Westfalen
Die Landesgesundheitskonferenz, in der neben der Landesregierung u.a. die Heilberufskammern, die Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigungen, die Verbände der Krankenkassen, die Krankenhausgesellschaft, die freie Wohlfahrtspflege, Gewerkschaften und Arbeitgeber sowohl die kommunalen Spitzenverbände vertreten sind, verabschiedete auf ihrer letzten Sitzung am 10.10.1997 in Bielefeld die Erklärung "Standortfaktor Gesundheitswesen als Beschäftigungsmotor sichern und entwickeln". Danach wird trotz des international anerkannt hohen Leistungsstands das Gesundheitswesen in der öffentlichen Diskussion zu häufig mit den Begriffen Kostenexplosion oder Belastung für die Volkswirtschaft in Verbindung gebracht. Diese Einschätzung werde der Realität nicht gerecht. Sie verstelle den Blick auf die positiven Potentiale des Gesundheitswesens als Standortfaktor. Angesichts der aktuellen Lage der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes sei - so die Landesgesundheitskonferenz - die Feststellung von besonderer Bedeutung, daß das Gesundheitswesen als eine der zukunftsträchtigten Wachstumsbranchen volkswirtschaftlich erwünschte Investitionen bewirken und Beschäftigungschancen eröffnen könne.
Darüber hinaus verabschiedete die Gesundheitskonferenz eine Entschließung zur "Erarbeitung von Modellen zur Weiterentwicklung von Qualitätssicherung im Gesundheitswesen".
Die Beschlüsse der Landesgesundheitskonferenz können schriftlich beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Referat V A 1, 40190 Düsseldorf bestellt werden.
Az.: III/2 525