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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 784/2013 vom 12.11.2013
7. Erfahrungsaustausch „Rekommunalisierung“
Der 7. Erfahrungsaustausch „Rekommunalisierung“, der am 06.11.2013 in Düsseldorf stattgefunden hat, ist konstruktiv verlaufen und war mit 25 Teilnehmern gut besucht. Im Rahmen der Sitzung referierte Rechtsanwalt Dr. Sven-Joachim Otto, PwC, sehr informativ über aktuelle Entwicklungen im Wasserbereich vor dem Hintergrund des Wuppertaler Verfahrens. Danach entspann sich unter Moderation von Beigeordnetem Rudolf Graaff eine lebhafte Diskussion unter Einbeziehung von praktischen Fragestellungen insbesondere mit Blick auf die Ziele einer Rekommunalisierung (kartellrechtliche Sicherung der Wasserversorgung sowie die Risikominimierung einer rückwirkenden Preissenkungsverfügung) und die Prämissen für eine Rekommunalisierung (Sicherung kostendeckender Wasserentgelte, Erhalt der Wertschöpfung beim Wasserversorgungsunternehmen, keine Benachteiligung von Arbeitnehmern und Kunden, Erhalt des Steuerlichen Querverbundes, Steuerneutralität der Umstrukturierung sowie Haushaltsneutralität bei den Kommunen).
Im Anschluss daran referierte Rechtsanwalt Wolfram von Blumenthal, Becker Büttner Held, über die Transaktion der 48 Städte und Gemeinden aus Ostwestfalen und dem südlichen Niedersachsen an der E.ON Westfalen Weser AG mit einem Übernahmevolumen von ca. 600 Mio. €, die nach einer Verfahrensdauer von ca. 1,5 Jahren am 25.06.2013 zum Abschluss gebracht worden ist. In seiner sehr anschaulichen Präsentation ging er insbesondere auf die Verfahrensgesichtspunkte wirtschaftliche und politische Treiber, die Berater, die Handelnden, die Finanzierung, die Rechtsaufsicht, das Zielunternehmen und die zukünftige stärkere Bedeutung dezentraler Strukturen ein.
Sodann verdeutlichte Hauptreferentin Annette Brandt-Schwabedissen die Problematik des Rückgangs der Konzessionsabgabe Gas im Fall der Durchleitung als Folge des Urteils des BGH 06.11.2012. Etliche Drittlieferanten hätten den kommunalen Stadtwerken mitgeteilt, dass sie mit Blick auf das Urteil ab sofort nur noch die niedrigere Sonderkunden-Konzessionsabgabe für die Belieferung von Gaskunden zahlen. Entsprechend den kommunalen Vorschlägen aus der Vergangenheit sei eine gesetzliche Regelung in der KAV dringend erforderlich, die eine mengenbezogene Abgrenzung zwischen Tarif- und Sonderkunden Vertragskunden ermöglicht. Dies müsse mit Nachdruck auf Bundesebene verfolgt werden.
Weiteres Thema war der vom Wirtschaftsministerium als Landeskartellbehörde eingerichtete Arbeitskreis zur Novellierung der Regelungen und Vorgaben für das Konzessionierungsvergabeverfahren bei Strom- und Gasnetzen. Im Rahmen der ersten Sitzung im Oktober 2013 sind fünf Schwerpunktthemen identifiziert worden, die möglichst in das nächste Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des EnWG eingespeist werden sollen. Das sind die Herausgabepflicht des Alt-Konzessionärs bzgl. der relevanten und notwendigen Daten über das Netz, die Höhe der wirtschaftlich angemessenen Vergütung für das zu übertragene Netz, die Gewichtung der Kriterien des § 1 EnWG im Verhältnis zur kommunalen Selbstverwaltungsgarantie, die Zahlungspflicht des Alt-Konzessionärs bzgl. der Konzessionsabgabe über die Jahresfrist hinaus, das Nebenleistungsverbot des § 3 Abs. 2 KAV insbesondere hinsichtlich kommunaler Energie- und Klimaschutzkonzepte sowie weiterer formaler Verfahrensvorschriften.
Insgesamt zeichnete sich die Sitzung durch angeregte Diskussionen aus, in denen praktische, rechtliche und auch betriebswirtschaftliche Fragestellungen rund um die „Rekommunalsierung“ erörtert wurden.
Der 8. Erfahrungsaustausch „Rekommunalisierung“ findet am 2. April 2014 in der Geschäftsstelle statt. Die Präsentationen von Rechtsanwalt Dr. Sven-Joachim Otto, PwC, und Rechtsanwalt Wolfram von Blumenthal sowie der Antrag der Fraktion SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Fairen Wettbewerb schaffen: Klare energiewirtschaftliche Regelungen bei der Vergabe von Konzessionen für Strom- und Gasnetze“ sind für StGB NRW-Kommunen im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Fachinfo & Service/Fachgebiete/Finanzen und Kommunalwirtschaft/Rekommunalisierung abrufbar.
Az.: II/3 811-00/1