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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 515/1998 vom 20.09.1998
7. Landesgesundheitskonferenz am 13.08.1998 in Düsseldorf
Die Landesgesundheitskonferenz, in der neben der Landesregierung u.a. die Heilberufskammern, die Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigungen, die Verbände der Krankenkassen, die Freie Wohlfahrtspflege, Gewerkschaften und Arbeitgeber sowohl die kommunalen Spitzenverbände vertreten sind, verabschiedete auf ihrer letzten Sitzung am 13.08.1998 einstimmig die Entschließung "Stärkung der Stellung der Bürger und Patienten im Gesundheitswesen Nordrhein-Westfalen".
Begrüßt wurde hierbei die Entscheidung der 70. Gesundheitsministerkonferenz, eine Patientencharta zu entwickeln, in der die Rechte, Ansprüche, aber auch Verpflichtungen der Bürger in konkreter Form deutlich gemacht werden. Mit der Patientencharta sollen bestehende Verpflichtungen, z.B. in den Berufsordnungen oder im Sozialversicherungs-/Krankenversicherungsrecht auch für Patienten verständlich gemacht, zusammengefaßt und aus deren Sicht beleuchtet werden.
Die Landesgesundheitskonferenz schlug vor, eine Vertretung von Patientinnen und Patienten in Ethikkommissionen für medizinische und pharmazeutische Forschung zu berufen. Die Bedeutung des Hausarztes soll gestärkt werden, um eine bessere Koordinierung zu erreichen. Schließlich beabsichtigen die Beteiligten der Landesgesundheitskonferenz den systematischen Erfahrungsaustausch von Patientenanliegen und -beschwerden und erklärten ihre Bereitschaft zu einem Erfahrungsaustausch.
Die Beschlüsse der Landesgesundheitskonferenz können beim Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit, Referat III A 1, 40190 Düsseldorf schriftlich bestellt werden.
Az.: III/2 525