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Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport
StGB NRW-Mitteilung 58/2001 vom 20.01.2001
710.000 DM vom Land für innovative Weiterbildungsprojekte
710.000 DM stellt das Land in diesem Jahr bereit, um innovative Projekte in der Weiterbildung zu fördern. Wie der Minister für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie, Harald Schartau, mitteilte, sollen die Mittel in einem Wettbewerbsverfahren vergeben werden. Gefragt sind Gemeinschaftsprojekte mit Partnern z.B. aus Wirtschaft, Schule und Hochschule. Bewerbungsschluss ist der 28. Februar 2001.
Von den 710.000 DM können Volkshochschulen und andere anerkannte Weiterbildungseinrichtungen profitieren. Die Projekte, mit denen sie sich bei den Bezirksregierungen und Landschaftsverbänden bewerben, müssen wenigstens einen der Schwerpunkte "Multimedia" und "Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung" erfüllen. Das Land wird jedes ausgewählte Projekt mit 80 Prozent der jeweiligen Kosten bezuschussen. Die Voraussetzungen für eine Landesförderung:
- Das Projekt muss ein Beispiel für lebenslanges Lernen sein
- Es muss zum Aufbau einer regionalen Weiterbildungslandschaft beitragen
- Es muss Bezüge zur Arbeitswelt haben und gesellschaftlich wichtig sein
Darunter können beispielsweise online-Schulungen fallen, die sich mit dem Einsatz des Internet für die politische Bildung beschäftigen. Denkbar ist zum Beispiel auch die Förderung von Projekten zur Alphabetisierung oder zur Qualifizierung von Migranten zu Weiterbildnerinnen und Weiterbildnern.
Bei der Auswahl der Projekte wird das Land von den Bezirksregierungen, den Landesjugendämtern und einem Gremium mit Persönlichkeiten aus den Bereichen Hochschule, Wirtschaft und Arbeit beraten. Bewerbungsunterlagen sind bei den Bezirksregierungen und Landschaftsverbänden erhältlich oder im Internet unter www.masqt.nrw.de.
Az.: IV/2-330-30/1