Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 530/2016 vom 04.08.2016

7,7 Mrd. Euro für Sozialhilfe in NRW 2015

Die Ausgaben für Leistungen der Sozialhilfe gemäß dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) waren im Jahr 2015 um 4,2 Prozent höher als ein Jahr zuvor. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als statistisches Landesamt mitteilt, gaben die Träger brutto rund 7,7 Milliarden Euro für Sozialhilfe aus. Abzüglich der Einnahmen (größtenteils Erstattungen durch andere Sozialleistungsträger) von 526 Millionen Euro ergaben sich Nettoausgaben für Nordrhein-Westfalen in Höhe von rund 7,2 Milliarden Euro (+4,3 Prozent). Je Einwohner wurden in NRW im Jahr 2015 rein rechnerisch 403 Euro für Sozialhilfeleistungen aufgewendet, 2014 hatten die Pro-Kopf-Ausgaben bei 390 Euro gelegen.

Den größten Anteil an den Nettoausgaben hatten im vergangenen Jahr Leistungen nach dem fünften bis neunten Kapitel des SGB XII mit 72,7 Prozent. Hierbei handelte es sich unter anderem um die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (55,3 Prozent) und Hilfe zur Pflege (12,8 Prozent). Die reinen Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (viertes Kapitel SGB XII) machten 21,4 Prozent und die Ausgaben für den Bereich der Hilfe zum Lebensunterhalt (drittes Kapitel SGB XII) 5,9 Prozent der Gesamtausgaben aus.

Rund zwei Drittel (64,3 Prozent oder 4,8 Milliarden Euro) der Bruttoausgaben wurden für Hilfeleistungen in Einrichtungen aufgewandt. Wie die Statistiker mitteilen, wurden für die Berechnung der Summe der Bruttoausgaben (rund 7,5 Milliarden Euro) Erstattungen an Krankenkassen für die Übernahme von Krankenbehandlungen nicht berücksichtigt, da diese nicht nach Art der Einrichtung ausgewiesen werden können. Die restlichen 2,7 Milliarden Euro wurden für Hilfeleistungen außerhalb von Einrichtungen gewährt.

Die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe finanzierten als überörtliche Träger knapp zwei Drittel (62,6 Prozent) der Bruttoausgaben der Sozialhilfe (rund 4,8 Milliarden Euro); das restliche Drittel (rund 2,9 Milliarden Euro) wurde von den zuständigen örtlichen Trägern (kreisfreie Städte und Kreise) aufgebracht. (Quelle: IT.NRW)

Az.: 37.0.1.1

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