Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 473/2014 vom 01.08.2014

7,8 Prozent mehr Empfänger/innen von Grundsicherung 2013 in NRW

Ende 2013 erhielten in Nordrhein-Westfalen nahezu 250.000 Menschen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als statistisches Landesamt mitteilt, waren das rund 18.000 (7,8 Prozent) mehr als ein Jahr zuvor.

45 Prozent (113.100) der Empfänger/-innen waren 18 bis 64 Jahre alt; sie erhielten Leistungen der Grundsicherung aufgrund einer dauerhaften Erwerbsminderung. 55 Prozent (136.600) der Leistungsempfänger waren mindestens 65 Jahre alt. Das Durchschnittsalter der Hilfeempfänger mit voller Erwerbsminderung lag in Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr bei 44,5 Jahren; Empfänger von Hilfe im Alter waren im Schnitt 74 Jahre alt.

55,8 Prozent aller Leistungsbezieher (139.200) waren Frauen; bei den über 65-Jährigen war der Frauenanteil mit 64,9 Prozent (88.700) höher als bei den 18- bis 64-Jährigen. 42.400 Hilfeempfänger (17 Prozent) hatten eine ausländische Staatsbürgerschaft. Mit 51.000 Personen war etwa jeder fünfte Empfänger in einer stationären Einrichtung untergebracht (zum Beispiel in einem Pflege- oder Altenheim); 199.000 Personen (knapp 80 Prozent) lebten außerhalb solcher Einrichtungen.

Wie die Statistiker weiter mitteilen, hat sich der durchschnittliche Nettobedarf pro Person im Jahr 2013 um 3,1 Prozent auf 461 Euro (2012: 447 Euro) erhöht. Der Nettobedarf ergibt sich aus der Summe aller regelmäßig anerkannten Bedarfe abzüglich des angerechneten Einkommens.

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist vor allem als ein Mittel zur Bekämpfung der sog. verschämten Armut im Alter eingeführt worden. Anspruchsberechtigt sind hilfebedürftige Personen ab 65 Jahren sowie dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen ab 18 Jahren. Seit Anfang 2005 ist diese Leistung im vierten Kapitel des Sozialgesetzbuches (SGB XII) verankert. Ergebnisse für kreisfreie Städte und Kreise finden sich im Internet unter http://www.it.nrw.de/presse/pressemitteilungen/2014/pdf/211_14.pdf .

Az.: III 810-12

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