Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 254/2014 vom 08.04.2014

8. Erfahrungsaustausch „Rekommunalisierung“

Der 8. Erfahrungsaustausch „Rekommunalisierung“, der am 02.04.2014 in Düsseldorf stattgefunden hat, ist konstruktiv verlaufen und war mit 25 Teilnehmern gut besucht.

Im Rahmen der Sitzung referierte Rechtsanwalt Henning Fischer, Rödl & Partner, Köln, im Rahmen seiner Präsentation „Brennpunkt Konzessionsvergabe“ sehr informativ über die Auswirkungen der Urteile des OLG München vom 26.09.2013 (Gesamtnichtigkeit eines Konzessionsvertrages aufgrund unzulässiger Nebenleistungen - vgl. auch den StGB NRW-Schnellbrief Nr. 6/2014 vom 16.01.2014) und des BGH vom 17.12.2013 (Auswahlverfahren bei der Vergabe von Strom-Konzessionen - vgl. StGB NRW-Mitteilung 196/2014 vom 24.03.2014). Danach entspann sich unter Moderation von Hauptreferentin Annette Brandt-Schwabedissen eine lebhafte Diskussion unter Einbeziehung von praktischen Fragestellungen mit Blick auf die rechtlichen und steuerlichen Folgen der Entscheidungen unter den Aspekten Nichtigkeit der Konzessionsverträge und anderer Verträge, Kooperationsmodelle: Einstufiges oder Zweistufiges Verfahren zur Vergabe der Konzession und Schadenersatzansprüche Dritter im Falle der Durchführung fehlerhafter Verfahren.
Weiterer Schwerpunkt der Diskussion waren die Handlungsoptionen der Kommunen, insbesondere die Frage, ob im Falle von Verfahrensfehlern die Neudurchführung des Verfahrens die rechtssicherste Variante ist.

Im Anschluss daran referierte Gabriele Krater, Referatsleiterin Kartellrecht im Wirtschaftsministerium, über die Überlegungen zur Novellierung der Regelungen und Vorgaben für das Konzessionierungs-Vergabeverfahren bei Strom- und Gasnetzen. In ihrer sehr anschaulichen Präsentation ging sie zunächst auf den politischen Hintergrund mit Blick auf den Koalitionsvertrag des Landes, den Koalitionsvertrag des Bundes und den Antrag Fairer Wettbewerb SPD/Grüne NRW ein. Sodann beleuchtete sie den Stand der Diskussion im Arbeitskreis Novellierung § 46 EnWG unter den verschiedenen Aspekten der Handlungsfelder „vollständige Herausgabe der relevanten Daten über das Netz“, „wirtschaftlich angemessene Vergütung für die Netzübergabe“, „zulässige und unzulässige Nebenleistungen (nebst Heilungsklausel)“, „Rügepflichten“, „Weiterzahlung der Konzessionsabgabe über die Jahresfrist hinaus“ und „die Berücksichtigung der Ziele des § 1 EnWG“.

Weiteres Thema war die „Problematik der Befangenheit von Ratsmitgliedern“, die in den Aufsichtsrat bzw. in die Gesellschafterversammlung der Gemeindewerke GmbH entsendet sind, im Konzessionierungsverfahren. Aus § 31 Abs. 2 Ziffer 2 Gemeindeordnung ergibt sich kein Mitwirkungsverbot kommunaler Entscheidungsträger mit „Doppelmandat“. Um jedoch den „bösen Schein“ der Parteilichkeit zu vermeiden, wird in der Praxis - so der Erfahrungsaustausch unter den Sitzungsteilnehmern - häufig so verfahren, dass betreffende Gemeinderatsmitglieder bei Beratungen und Beschlussfassungen zum Konzessionierungsverfahren freiwillig nicht mitwirken.

Mit Blick auf das weitere Thema „Sonderkündigungsrecht in Konzessionsverträgen/Abschluss von Interimsvereinbarungen“ zeigte der Erfahrungsaustausch, dass diese Instrumente in der Praxis durchaus angewendet werden.

Insgesamt zeichnete sich die Sitzung durch angeregte Diskussionen aus, in denen praktische, rechtliche und auch betriebswirtschaftliche Fragestellungen rund um die Konzessionsvergabe erörtert wurden.

Der 9. Erfahrungsaustausch „Rekommunalisierung“ findet am 29.10.2014 in der Geschäftsstelle statt. Die Präsentationen von Frau Krater und Herrn Fischer, die Abhandlung „Mitwirkungsverbote in Konzessionierungsverfahren nach § 46 EnWG“ in der DÖV 10/2013, S. 745 ff., die Kurzstellungnahme zur Frage der Befangenheit von Ratsmitgliedern im Zusammenhang mit Konzessionsvergabe-Entscheidungen sind im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Fachinfo und Service/Fachgebiete/Finanzen und Kommunalwirtschaft/Rekommunalisierung abrufbar. Der Beitrag aus dem ZDF ZOOM vom 26.03.2014 ist unter „Ungleiche Gegner - wie Gemeinden um ihre Stromnetze kämpfen“ vom 26.03.2014 anzuschauen.

Az.: II/3 818-00

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