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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 95/2018 vom 05.12.2017
800 Mio. Euro jährlich für Wohnraumförderung in NRW
Das Land NRW wird ein mehrjähriges Wohnraumförderprogramm für die Jahre 2018 bis 2022 auf den Weg bringen und für die Schaffung und Erhaltung von bezahlbaren Wohnraum in diesem Zeitraum insgesamt vier Milliarden Euro zur Verfügung stellen. 800 Millionen Euro werden damit jährlich über das Land NRW die NRW.Bank bereitstehen, um die Bautätigkeit zu unterstützen.
Damit bewegt sich die nordrhein-westfälische Wohnraumförderung auf dem Niveau der Jahre 2011 bis einschließlich 2015. In den Jahren 2016 und 2017 wurde die Wohnraumförderung durch zusätzliche Finanzmittel des Bundes im Zusammenhang mit der asylbedingten Zuwanderung auf 1,1 Milliarden Euro aufgestockt. Die Bundesgelder fließen letztmalig in 2018 und werden unverändert in das Programm einbezogen.
Ab 2020 ist das Land alleine für die Wohnraumförderung verantwortlich. Die Landesregierung hat angekündigt, die bisherige Mitfinanzierung des Bundes von 97 Millionen Euro über den Landeshaushalt fortzuschreiben. Außerdem soll bis 2022 die Eigentumsförderung bedarfsgerecht angehoben werden. Daneben sollen auch neue, bezahlbare Wohnangebote und Wohnqualitäten für ältere Menschen und barrierefreie Wohnangebote geschaffen werden. Die überarbeiteten Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) für das kommende Jahr sollen bis Ende Januar 2018 in Kraft treten.
Az.: 20.4.3-004/005