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StGB NRW-Mitteilung 587/2017 vom 13.09.2017
84.230 Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen bundesweit 2016
Wie das Statistische Bundesamt am 23. August 2017 mitgeteilt hat, hat im Jahr 2016 die Zahl der Inobhutnahmen Minderjähriger erneut zugenommen. Insgesamt haben die Jugendämter in Deutschland 84.230 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen. Das waren knapp 6.600 Inobhutnahmen mehr als 2015 (+8,5 %). Damit stieg die Anzahl deutlich geringer an als im Vorjahr (2015 zu 2014: +61,6 %), dennoch hat sich die Zahl vorläufiger Schutzmaßnahmen seit 2013 fast verdoppelt (im Jahr 2013: 42.100 Inobhutnahmen).
Hauptursache dafür ist die hohe Zahl der unbegleiteten Einreisen Minderjähriger aus dem Ausland, die in Obhut genommen wurden: Rund 44.935 Kinder und Jugendliche kamen 2016 ohne Begleitung einer sorgeberechtigten Person über die Grenze nach Deutschland, 2.600 mehr als 2015 (+6,2 %). Angesichts der nach wie vor enormen Anzahl an eingereisten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ist die Aussetzung des Familiennachzugs für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die nur subsidiären Schutz erhalten, aus kommunaler Sicht alternativlos.
Die Jugendämter in Deutschland sind verpflichtet, vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen als sozialpädagogische Hilfe in akuten Krisen- oder Gefahrensituationen durchzuführen. Diese können auf Bitte der betroffenen Kinder, bei einer dringenden Gefahr für das Kindeswohl oder bei unbegleiteter Einreise aus dem Ausland eingeleitet werden. Bis eine endgültige Lösung für die Problemsituation gefunden ist, werden die Minderjährigen in Obhut genommen und gegebenenfalls fremduntergebracht, zum Beispiel in einem Heim oder bei einer Pflegefamilie.
Von den 84.230 Kinder, die im Jahr 2016 eine vorläufige Schutzmaßnahme durchliefen, waren 21.700 jünger als 14 Jahre alt. In dieser Altersgruppe wurden die Kinder am häufigsten wegen Überforderung der Eltern beziehungsweise eines Elternteils (45 %) und zum Schutz vor Vernachlässigung (19 %) in Obhut genommen. Auch die unbegleitete Einreise (15 %) und der Schutz vor Misshandlung (13 %) spielten hier eine größere Rolle.
Bei den 62.500 Jugendlichen von 14 bis 17 Jahren stand dagegen mit Abstand die unbegleitete Einreise aus dem Ausland im Vordergrund (67 %). Weitere Anlässe waren in diesem Alter die Überforderung der Eltern beziehungsweise eines Elternteils (12 %) und Beziehungsprobleme (6 %).
Auch bei der Dauer der vorläufigen Schutzmaßnahmen gab es altersspezifische Unterschiede: Während bei den unter 14-Jährigen 46 Prozent der Inobhutnahmen nach spätestens zwei Wochen beendet werden konnten, traf dies nur auf 34 Prozent der 14- bis 17-Jährigen zu.
Die meisten Inobhutnahmen endeten bei den Kindern unter 14 Jahren mit der Rückkehr zu den Sorgeberechtigten (41 %) oder der Einleitung einer erzieherischen Hilfe außerhalb des Elternhauses, also in einer Pflegefamilie oder einem Heim (28 %). Die Jugendlichen von 14 bis 17 Jahre kehrten dagegen deutlich seltener zu den Sorgeberechtigten zurück (13 %): Hier leitete das Jugendamt am häufigsten eine erzieherische Hilfe in einer Pflegefamilie, einem Heim beziehungsweise einer betreuten Wohnform ein (26 %) oder vermittelte den Jugendlichen eine sonstige stationäre Hilfe, zum Beispiel einen Aufenthalt in der Jugendpsychiatrie oder einem Krankenhaus (24 %). Entwicklung vorläufiger Schutzmaßnahmen 2013 bis 2016:
Jahr | insgesamt | Alter (in Jahren) | Darunter aufgrund einer unbegleiteten | |||
unter 14 | 14 bis 17 | insgesamt | Alter (in Jahren) | |||
unter 14 | 14 bis 17 | |||||
2013 | 42.123 | 17.058 | 25.065 | 6.584 | 377 | 6.207 |
2014 | 48.059 | 17.556 | 30.503 | 11.642 | 723 | 10.919 |
2015 | 77.645 | 19.945 | 57.700 | 42.309 | 3.406 | 38.903 |
2016 | 84.230 | 21.722 | 62.508 | 44.935 | 3.160 | 41.775 |
(Quelle: DStGB Aktuell)
Az.: 37.0.5.2.1-001/003