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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 377/1998 vom 20.07.1998
87. Sitzung des Finanzplanungsrates am 10. Juni 1998 in Bonn
Zur 87. Sitzung des Finanzplanungsrates am 10. Juni 1998 in Bonn erklärt das Bundesministerium der Finanzen:
Der Finanzplanungsrat trat am 10. Juni 1998 unter Vorsitz des Bundesministers der Finanzen, Dr. Theo Waigel und unter Teilnahme der Deutschen Bundesbank zu seiner 87. Sitzung zusammen.
Der Finanzplanungsrat erörterte den Haushaltsabschluß 1997, die Haushaltsentwicklung 1998 sowie die Gestaltung der Haushalte 1999 und der Finanzpläne bis 2002. Des weiteren wurden die Berichte zum Fortschritt der Haushaltssanierung in der Freien Hansestadt Bremen und im Saarland für das Jahr 1997 sowie die nationalen Vorbereitungen der Währungsunion beraten.
Die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland gewinnt zunehmend an Dynamik. Das Bruttoinlandsprodukt wird in diesem Jahr voraussichtlich real um 2 ½ bis 3 v.H. wachsen. Die Auslandsnachfrage spielt weiterhin eine wichtige Rolle. Gleichzeitig wird aber auch die Binnennachfrage vor allem die arbeitsplatzschaffenden Ausrüstungsinvestitionen immer stärker. Bei der Arbeitslosigkeit ist die Trendwende erreicht. Daß die wirtschaftliche Entwicklung der neuen Länder aller Voraussicht nach auch in diesem Jahr hinter der Westdeutschlands zurückbleibt, ist dem nicht abgeschlossenen Normalisierungsprozeß im Bausektor zuzuschreiben. Positiv ist jedoch die ausgesprochen dynamische Entwicklung im Verarbeitenden Gewerbe der neuen Länder.
1999 kann mit einem realen Wirtschaftswachstum von rd. 3 v.H. gerechnet werden. Die Arbeitslosigkeit wird dann nicht nur in West-, sondern auch in Ostdeutschland zurückgehen. Auch für den mittelfristigen Zeitraum ist mit einem nachhaltigen Wirtschaftswachstum und einem damit einhergehenden deutlichen Beschäftigungsanstieg zu rechnen. Allerdings wird im Projektionszeitraum noch ein erhebliches Maß an Unterbeschäftigung weitere Anstrengungen erforderlich machen.
Das Staatsdefizit lag 1997 mit 2,7 v.H. des Bruttoinlandsprodukts in der Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen deutlich unter dem Maastricht-Defizitkriterium von 3 v.H. des Bruttoinlandsprodukts. Deutschland hat sich damit für den Eintritt in die Währungsunion zum 1.1.1999 qualifiziert. Trotz erheblicher Einnahmeausfälle haben Bund, Länder und Kommunen dieses Ergebnis durch ihre gemeinsamen Konsolidierungsanstrengungen erreicht. Gegenüber dem Vorjahr sank das Defizit der Gebietskörperschaften 1997 um rd. 25 Mrd DM auf 96 Mrd DM.
In der Währungsunion muß die Einhaltung des Defizitskriteriums auf Dauer gewährleistet werden. Auch deswegen bleibt es erforderlich, das Ausgabenwachstum der öffentlichen Haushalte im mittelfristigen Zeitraum auf eine Größenordnung von maximal 2 v.H. jährlich zu begrenzen. Eine derartige Haushaltspolitik trägt auch dazu bei, die Staatsquote weiter zurückzuführen. Neben der nachhaltigen Beschränkung des Ausgabenwachstums streben die Gebietskörperschaften weiterhin die Verbesserung der Haushaltsstrukturen auf der Einnahmen- und Ausgabenseite an.
Im Jahr 1998 wird das Staatsdefizit voraussichtlich 2 ½ v.H. des Bruttoinlandsprodukts betragen und damit unter dem Wert von 1997 liegen. Bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums im Jahr 2002 wird das Staatsdefizit dank der sich stabilisierenden Steuereinnahmen und bei Einhaltung des notwendigen Konsolidierungspfades auf voraussichtlich ½ v.H. des Bruttoinlandsprodukts sinken. Die Rückführung des Staatsdefizits entspricht voll dem deutschen Konvergenzprogramm von 1997 und den Zielen der symmetrischen Finanzpolitik aus gleichgewichtigen Steuerentlastungen und Defizitbegrenzungen.
Im Finanzplanungsrat wurden auch die Sanierungsberichte der Freien Hansestadt Bremen und des Saarlandes für 1997 erörtert. Nach Art. 33 § 11 Abs. 6 des Gesetzes zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogrammes erstatten Bremen und das Saarland dem Bundesministerium der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der Länder jährlich einen Sanierungsbericht. Beide Länder haben die Sanierungsauflagen erfüllt und den in der Verwaltungsvereinbarung zur Sanierung der Haushalte übernommenen Eigenbeitrag zur Sanierung erbracht. Der Ausgabenanstieg lag 1997 in beiden Ländern deutlich unter der gemäß Verwaltungsvereinbarung durch den Finanzplanungsrat festgelegten Grenze von 2 v.H. in 1997. Dennoch sind die Nettotilgungen mit bisher insgesamt knapp ½ Mrd DM in Bremen und gut 1 ½ Mrd DM im Saarland gegenüber den Erwartungen deutlich zurückgeblieben.
Die vom Finanzplanungsrat beauftragte Bund/Länder-Arbeitsgruppe zum Fortgang der Haushaltssanierung in Bremen und dem Saarland hat ihren Abschlußbericht erstellt und entsprechend der Vereinbarung im Finanzplanungsrat vom 17. November 1997 unmittelbar allen Finanzministern und senatoren zugestellt. Zur Frage einer Fortsetzung von Sanierungshilfen besteht zwischen Bund und Ländern noch weiterer Erörterungsbedarf.
Der Finanzplanungsrat wurde über den Stand der nationalen Vorbereitung der Einführung des Euro in Gesetzgebung und öffentlicher Verwaltung, insbesondere die Frage der Abgabe von Steuererklärungen in Euro ab 1.1.1999 informiert.
Bund, Länder und Kommunen sind sich einig, daß die dauerhafte Erfüllung der Defizitvorgaben aus dem Vertrag von Maastricht mit Eintritt in die dritte Stufe der Währungsunion eine gesamtstaatliche Aufgabe ist. Sie bekräftigten damit ihre bereits in den Verlautbarungen zum Finanzplanungsrat vom 25. Juni 1997 wiedergegebene Haltung. Der Bund stellt fest, daß die Länder bisher zu seinem konkreten Vorschlag keine einheitliche Haltung erarbeitet haben. Zur Erfüllung der europarechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik hält der Bund die Schaffung einer gesetzlichen Regelung für geboten, um alle Gebietskörperschaften zu einer nachhaltigen Konsolidierungspolitik anzuhalten.
Az.: IV-900-03