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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 722/1998 vom 20.12.1998
88. Sitzung des Finanzplanungsrates
Der Finanzplanungsrat trat am 2. Dezember 1998 unter Vorsitz des Bundesministers der Finanzen Oskar Lafontaine und unter Teilnahme des Mitglieds des Direktoriums der Deutschen Bundesbank Prof. Dr. Hermann Remsperger zu seiner 88. Sitzung zusammen.
Der Finanzplanungsrat erörterte vor dem Hintergrund der aktuellen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung die Haushaltsentwicklung 1998 und die Haushaltsplanung 1999 der Gebietskörperschaften. Der Bund und die Mehrheit der Länder erklärten zur Sitzung des Finanzplanungsrates:
"Nachdem für 1998 noch ein reales Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von 2,8 v.H. erwartet wird, dürfte es sich 1999 vorübergehend auf rd. 2 v.H. abschwächen. Grund hierfür ist die Eintrübung des weltwirtschaftlichen Umfelds und damit der Exportaussichten für die deutsche Wirtschaft. Die sich verbessernde Binnennachfrage gewinnt für das Wachstum an Bedeutung. Der private Verbrauch profitiert dabei von der Erhöhung der real verfügbaren Einkommen.
Die wirtschaftliche Entwicklung der neuen Länder bleibt mit einem Wachstum von rd. 2 ½ v.H. in diesem Jahr erneut hinter der der alten Länder zurück. Auch wenn für 1999 ein höheres Wachstum prognostiziert wird, wird der wirtschaftliche Aufholprozeß Ostdeutschlands noch einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen. Es ist daher zwingend erforderlich, den Aufbau Ost ohne Wenn und Aber mit hoher Priorität fortzusetzen. Die zentrale Herausforderung ist der Abbau der Massenarbeitslosigkeit insbesondere in den neuen Ländern. Zwar wird trotz der unterstellten Wachstumsabschwächung für 1999 eine leichte Zunahme der Beschäftigung und Abnahme der Arbeitslosigkeit erwartet. Die Situation auf den Arbeitsmärkten ist jedoch nach wie vor besorgniserregend und stellt weiterhin eine starke Belastung der öffentlichen Haushalte dar.
Die auf den Weg gebrachten Steuerreformen dienen auch der Stärkung von Wachstum und Beschäftigung. Die steuerliche Entlastung von Arbeitnehmern und Familien stärkt die Binnennachfrage bereits ab Januar 1999 und damit zum konjunkturell richtigen Zeitpunkt. Die Senkung der Unternehmenssteuersätze verbessert gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft. Die ökologische Steuerreform soll die Lohnnebenkosten senken. Durch eine Reduzierung der Sozialversicherungsbeiträge um 0,8 v.H.-Punkte in einem ersten Schritt im Jahr 1999 sollen die Beitragszahler entlastet werden. Das Steuerreformkonzept trägt der Tatsache Rechnung, daß für eine steuerliche Nettoentlastung über das bisher geplante Volumen hinaus derzeit keine Spielräume in den öffentlichen Haushalten bestehen; deshalb muß an dem Grundsatz der Aufkommensneutralität festgehalten werden.
Die Haushaltssituation von Bund, Ländern und Kommunen ist weiterhin schwierig. Im Jahr 1998 zeigen die Konsolidierungsanstrengungen aller Gebietskörperschaften und die Stabilisierung der Steuereinnahmen Wirkung. Das Defizit des öffentlichen Gesamthaushalts dürfte 1998 66 1/2 Mrd. DM betragen und deutlich unter dem Wert des Vorjahres liegen. Zu diesem Ergebnis haben auch Einmaleffekte beigetragen. Das erwartete Staatsdefizit beläuft sich auf 2 1/2 v.H. des Bruttoinlandsprodukts. Die Obergrenze des Defizitkriteriums nach dem Vertrag von Maastricht wird damit klar eingehalten.
Um die Handlungsfähigkeit der Gebietskörperschaften dauerhaft zu sichern, ist eine weitere Rückführung des Staatsdefizits erforderlich. Dazu bedarf es weiterhin einer gesamtwirtschaftlich eingebetteten, konsequenten Konsolidierungspolitik. Solide Staatsfinanzen sind eine grundlegende Voraussetzung für stetiges, angemessenes Wirtschaftswachstum im Sinne eines höheren Beschäftigungsstandes bei Stabilität. Bund, Länder und Kommunen sind sich daher einig, das jährliche Ausgabenwachstum der öffentlichen Hand im mittelfristigen Zeitraum auf insgesamt 2 v.H. zu begrenzen. Das wird dazu beitragen, daß das Defizitkriterium nach dem Vertrag von Maastricht auch 1999 sicher eingehalten wird.
Der Bund und die Mehrheit der Länder stellten angesichts der auf allen Ebenen überaus angespannten Finanzlage übereinstimmend ihre Bereitschaft fest, im Rahmen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit insbesondere im Finanzplanungsrat die Finanzlage der jeweils anderen Partner im öffentlichen Gesamthaushalt bei ihren Entscheidungen zu berücksichtigen und sich um einen fairen Ausgleich der Interessen zu bemühen."
Az.: IV/1 900-03