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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 350/2022 vom 10.05.2022
AAV-Fachtagung zum Altlasten- und Bodenschutzrecht
Der AAV NRW (Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung) veranstaltet am 22.06.2022 die Fachtagung "Aktuelle Rechtsfragen zum Altlasten- und Bodenschutzrecht“ im LWL Industriemuseum Henrichshütte in Hattingen wieder als Präsenzveranstaltung.
Der Vormittagsteil widmet sich einerseits aktuellen Rechtsentwicklungen auf EU-Ebene zum Bodenschutzrecht und andererseits Rechtsfragen, die sich aufgrund von Aktivitäten auf Bundesebene bei der Schaffung neuer Rahmenbedingungen für die Altlastenbearbeitung ergeben.
Auf europäischer Ebene fordert die neue EU-Bodenstrategie, dass Böden zukünftig der gleiche Schutz zukommt wie der Luft und dem Wasser. Hierzu soll bis zum Jahr 2023 der Entwurf eines Bodengesundheitsgesetzes vorgelegt werden, das auch Auswirkungen auf das deutsche Bodenschutzrecht haben wird. Auf Bundesebene wird die Altlastenbearbeitung bereits jetzt durch die zum 01.08.2023 in Kraft tretende neue BBodSchV beeinflusst. Daher ist es für alle an der Altlastenbearbeitung Beteiligten wichtig, sich schon jetzt mit den Auswirkungen der Neufassung der BBodSchV bei laufenden und abgeschlossenen Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen zu befassen.
In den letzten Jahren werden vermehrt PFAS-Schadensfälle in Böden und Gewässern bekannt, deren Ausmaße die damit befassten Akteure teilweise vor erhebliche Herausforderungen stellen. Seit kurzem liegt ein BMUV-Leitfaden mit Empfehlungen für die bundeseinheitliche Bewertung solcher Schadensfälle und die Entsorgung PFAS-belasteter Böden vor. Für die Vollzugspraxis ist es notwendig, die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Umgang mit PFAS-belasteten Böden, die sich im Wesentlichen aus untergesetzlichen Regelwerken ergeben, zu kennen und anzuwenden.
Der Nachmittagsteil der AAV-Fachtagung Recht befasst sich mit in der praktischen Altlastenbearbeitung häufig wiederkehrenden Rechtsfragen des Bodenschutz- und Altlastenrechts.
Anhand der aktuellen Rechtsprechung sollen zunächst der Rechtsrahmen bei behördlichen Ermessensentscheidungen nach dem BBodSchG sowie die sich dabei ergebenden Rechtsfragen geklärt werden. Gerade in komplexen Altlastenfällen kommt dem öffentlich-rechtlichen Vergleichsvertrag große Bedeutung zu, über dessen Rahmenbedingungen und Grenzen informiert werden soll. Rechtliche Unsicherheiten im Hinblick auf die Sanierungsverantwortung sowie der Klärung von Wertausgleichsfragen bei Grundwasserfahnen, die keinen Kontakt mehr mit dem ursächlichen Standort haben, werden zum Abschluss thematisiert.
Die AAV-Fachtagung richtet sich insbesondere an Vertreter von Unternehmen, Bodenschutzbehörden, Umwelt- und Rechtsämtern, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaften sowie Ingenieur- und Gutachterbüros. Mitglieder des AAV (Vertreter/innen von Land, Kommunen und freiwilligen Mitgliedern der Wirtschaft) nehmen wie immer kostenlos an der Tagung teil.
Aus Datenschutzgründen kann die Anmeldung ausschließlich über die AAV-Webseite erfolgen.
Das Programm mit allen wichtigen Angaben kann unter folgendem Link heruntergeladen werden:
https://www.aav-nrw.de/veranstaltungen-detailseite/aktuelle-rechtsfragen-zum-altlasten-und-bodenschutzrecht-248.html?act40=create&titel=Aktuelle%20Rechtsfragen%20zum%20Altlasten-%20und%20Bodenschutzrecht&date=22.06.2022
Az.: 25.1.2-005/001 gr