Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 198/2019 vom 04.04.2019

Abbiegeassistenten für Lkw und Busse Pflicht ab 2022

Die EU-Gesetzgeber haben sich am 26.03.2019 vorläufig auf neue Regeln für mehr Sicherheit im Straßenverkehr geeinigt. Dazu gehören verpflichtende Abbiegeassistenten für Busse und Lkw bei neuen Fahrzeugtypen ab 2022, für alle neuen Lkw und Busse dann ab 2024. So sollen häufig tödliche Abbiegeunfälle mit Fußgängern und Radfahrern künftig verhindert werden.  

EU-weit vorgeschrieben sind ab 2022 auch Spurhalteassistenten, eine intelligente Geschwindigkeitsassistenz sowie ein erweitertes Notbremsassistenzsystem für Pkw. Mit den neuen erweiterten Sicherheitsmerkmalen, die nun verbindlich eingeführt werden, soll eine ähnlich große Wirkung erzielt werden wie seinerzeit mit der Einführung der ersten Sicherheitsgurte.  

Die politische Einigung, die vom Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission in sogenannten Trilogverhandlungen erzielt wurde, muss nun vom Europäischen Parlament und dem Rat noch förmlich gebilligt werden. Die neuen Sicherheitsmerkmale werden ab 2022 verbindlich vorgeschrieben, mit Ausnahme der Direktsicht bei Lkw und Bussen und des erweiterten Kopfaufschlagsbereichs bei Pkw und leichten Nutzfahrzeugen, die wegen der nötigen Konstruktionsänderungen erst später folgen werden.  

Der praktische Einsatz solcher neuen Technik kann dazu beitragen, die Zahl der Unfälle mit Toten und Verletzten im Verkehr zu senken, von denen 90 Prozent auf menschliches Versagen zurückzuführen sind.   Zu den neuen obligatorischen Sicherheitsmerkmalen gehören:  

  1. Für Pkw, leichte Nutzfahrzeuge, Lkw und Busse: Warnung bei Müdigkeit und Ablenkung des Fahrers (z. B. Smartphone-Nutzung während der Fahrt), intelligente Geschwindigkeitsassistenz und Rückwärtsfahrsicherheit mit Kamera oder Sensoren sowie Unfalldatenaufzeichnung („Blackbox“). 
  2. Für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge: Spurhalteassistent, erweitertes Notbremsassistenzsystem (nur Pkw) und crashtesterprobte Sicherheitsgurte. 
  3. Für Lkw und Busse: besondere Vorgaben zur Verbesserung der direkten Sicht der Bus- und Lkw-Fahrer und zur Beseitigung toter Winkel sowie Einführung von Systemen, die schutzbedürftige Straßenverkehrsteilnehmer vor und neben dem Fahrzeug erkennen und vor allem beim Abbiegen davor warnen. Die Kommission geht davon aus, dass dank der vorgeschlagenen Maßnahmen im Zeitraum bis 2038 über 25.000 Menschenleben gerettet und mindestens 140.000 schwere Verletzungen vermieden werden können. All dies wird zur Erreichung des langfristigen Ziels der EU beitragen, die Zahl der Toten und Schwerverletzten bis 2050 auf nahezu null bringen („Vision Null“).

Weitere Informationen finden sich im Internet unter https://ec.europa.eu/germany/news/20190326-abbiegeassistenten_de .

Az.: 33.0-003/002

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