Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 98/2012 vom 23.01.2012

Abfrage von Abfalldaten durch das Umweltministerium NRW

Das Umweltministerium NRW wird in den nächsten Tagen mit einer Befragung zur Datenerhebung bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (Städte, Gemeinden und Kreise) beginnen. Die Befragung dient der Vorbereitung zur Aufstellung eines neuen landeseinheitlichen Abfallwirtschaftsplanes, in dem auf der Grundlage der erhobenen Daten durch die beauftragten Institute (Prognos AG und Infa-Institut) zunächst Prognosen erarbeitet werden sollen. Die Erstellung der Fragebögen wurde von den kommunalen Spitzenverbänden kritisch und konstruktiv begleitet.

Es wurden für die Ebene der Kreise und kreisangehörigen Städte und Gemeinden jeweils eigenständige Fragebögen erarbeitet. Die Fragebögen für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden werden dem Kreis zugeleitet, der die entsprechenden Fragebögen dann an seine kreisangehörigen Städte und Gemeinden weiterleitet. Der Kreis selbst füllt lediglich den für ihn bestimmten Fragebogen aus. Es ist selbstverständlich sinnvoll, wenn sich die kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit dem Kreis abstimmen, falls hierfür ein Bedarf besteht.

Die Fragebögen wurden so erstellt, dass die Bearbeitung möglichst einfach und mit geringem Zeitaufwand möglich sein soll. Im Rahmen der Bearbeitung sind — insbesondere bei Fragen, die auf die Zukunft gerichtet sind — nur solche Angaben als möglich anzusehen, die bereits belastbar und durch entsprechende Beschlüsse gesichert sind. Ungesicherte Pläne und bloße Absichten müssen nicht angegeben werden. Insgesamt gilt, dass die Fragen ohne größeren Verwaltungsaufwand zu beantworten sein sollten. Soweit dieses nicht zutrifft, ist davon auszugehen, dass überschlägige Angaben ausreichend sind.

Es wird darum gebeten, sich an der Abfrage der Abfalldaten durch die o. g. Fragebögen zu beteiligen, da es auch ein nachhaltiges Interesse der Städte, Gemeinden und Kreise als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger in Nordrhein-Westfalen gibt, dass ein landeseinheitlicher Abfallwirtschaftsplan für das Land Nordrhein-Westfalen neu erarbeitet wird.

Dieses gilt insbesondere im Hinblick auf die abfallrechtlichen Neuregelungen im künftigen Kreislaufwirtschaftsgesetz (Nachfolgegesetz zum heutigen Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz), das voraussichtlich Mitte des Jahres 2012 in Kraft treten wird. Im Übrigen wird neben dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz auch das Thema der Wertstofftonne zukünftig Bedeutung erlangen. Die kommunalen Spitzenverbände hatten in der Vergangenheit eine Überarbeitung des zurzeit geltenden landeseinheitlichen Abfallwirtschaftsplanes eingefordert. Das Umweltministerium NRW sieht allerdings die Notwendigkeit einer aktuellen Abfrage von Abfalldaten, um den bestehenden Abfallwirtschaftsplan überarbeiten zu können.

 

Az.: II/2 31-02 qu-ko

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search