Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 569/2006 vom 22.08.2006

Abgabenrechtliche Privilegierung gemeinnütziger Zwecke

Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Finanzen mit dem Titel „Die abgabenrechtliche Privilegierung gemeinnütziger Zwecke auf dem Prüfstand“ fordert die umfassende Neuregelung des Gemeinnützigkeitsrechts mit dem Ziel, die steuerlich begünstigten gemeinnützigen Tätigkeiten deutlich zu beschränken. Die damit einhergehende Einschränkung des Kreises der von der Körperschaftsteuer befreiten Einrichtungen und eine engere Fassung des Spendenprivilegs wurden vom BMF begrüßt und als ein wichtiger Diskussionsbeitrag der Wissenschaft zur "Entwirrung" des Gemeinnützigkeitsrechts bezeichnet.

Das Gutachten befasst sich im Wesentlichen mit der Frage, inwieweit die derzeitige steuerliche Behandlung gemeinnütziger Tätigkeiten noch angemessen ist. Der Beirat empfiehlt eine Reform der Abgabenordnung mit dem Ziel einer engeren Fassung der steuerlich begünstigten gemeinnützigen Tätigkeiten, eine Einschränkung des Kreises der von der Körperschaftsteuer befreiten Einrichtungen, eine Reform für das sog. Übungsleiterprivileg bei der Einkommensteuer, eine engere Fassung des Spendenprivilegs, eine Neufassung umsatzsteuerlicher Privilegien und die Aufhebung der Befreiung von der Grund- und der Gewerbesteuer.

Allgemein spricht sich der Wissenschaftliche Beirat dafür aus, nicht mehr wie bisher bestimmte Organisationen oder Personen zu privilegieren, sondern genau definierte Tätigkeiten der Förderung zu unterziehen. Gefördert würden demnach Tätigkeiten, von denen die Allgemeinheit und nicht ein abgeschlossener Personenkreis einen bedeutsamen Nutzen hat. Dies würde am Beispiel der Sportförderung bedeuten, dass zukünftig anstatt des ganzen Sportvereins nur noch der Jugendsport gefördert werden würde.

Des Weiteren wird eine engere Auslegung des Begriffes der Mildtätigkeit gefordert. So sollen nur noch solche Organisationen als mildtätig und damit förderungswürdig angesehen werden, wenn sie im überwiegenden Maße Personen unterstützt, „die bei der Bestreitung des Lebensunterhalts auf fremde Hilfe angewiesen sind.“ Die Pflege des kulturellen Erbes, die Förderung von Umweltschutz, Wissenschaft, Bildung und Erziehung soll hingegen weiterhin der Förderung unterliegen.

Die Kritik des Beirates am eingeschränkten Wettbewerb in dem am 08.08.2006 übergebenen Gutachten ist für das BMF im Hinblick auf die durch den demographischen Wandel hervorgerufene zunehmende Bedeutung dieses Wachstumsbereichs zutreffend. Dies bedeutet, dass nach Meinung des BMF allein aufgrund der zunehmenden Veraltung der Gesellschaft und dem damit verbundenen immer größer werdenden Markt für die Erbringung von Leistungen im gemeinnützigen Bereich die bisherigen steuerpolitischen Regelungen auf eine zu starke Wettbewerbsverzerrung hin zu untersuchen sind.

Das BMF sieht in dem Gutachten Ansatzpunkte für die im Koalitionsvertrag vorgesehene Reformierung des Gemeinnützigkeitsrechts und der Vereinfachung des Spendenrechts. Es betont aber auch, dass bei der anstehenden Umsetzung das Ziel der Bundesregierung - die Verbesserung der Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement - nicht aus den Augen verloren werden darf. Somit sind laut BMF die Empfehlungen des Wissenschaftlichen Beirats von der Tendenz richtig, einige Vorschläge werden aber als zu restriktiv angesehen. So soll z. B. die vom Beirat als wettbewerbswidrig angesehene so genannte Übungsleiterpauschale nicht abgeschafft werden. Diese besagt, dass Nebenjobs, sofern sie pädagogische Zwecke erfüllen oder der Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen dienen, bis zu einer Höhe von 1.848 € von der Steuer befreit sind.

Der Forderung, die Steuervorteile angesichts der im Koalitionsvertrag gemachten Aussage in Richtung einer Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements auszuweiten, wurde durch Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks eine Abfuhr erteilt. Für die Bundesregierung darf die Reform nicht mit neuen zusätzlichen Fördermaßnahmen verbunden sein. Ein Gesetzesentwurf soll noch im Herbst vorgelegt werden.

Die Umsetzung der in diesem Gutachten enthaltenen Forderungen hätte weit reichende Folgen zum einen für die finanzielle Belastung der Kommune in ihrer Rolle als Steuergläubiger. Zum anderen wäre die ehrenamtliche Tätigkeit in den Gemeinden betroffen. So könnte die ebenfalls angestrebte engere Fassung des Spendenprivilegs dafür sorgen, dass ein Teil der bestehenden Steuervergünstigungen, von denen sowohl Spender als auch gemeinnützige Organisationen profitieren, wegfallen würden.

Der Städte- und Gemeindebund NRW wird sich deshalb in seinen Fachgremien mit den Vorschlägen intensiv befassen.

Das Gutachten kann im Internet unter folgender Adresse herunter geladen werden: www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Service/Downloads/Abt__I/0608081a3002,templateId=raw,property=publicationFile.pdf

Es besteht daneben die Möglichkeit des Bezugs unter folgender Adresse:

Bundesministerium für Finanzen
Referat für Bürgerangelegenheiten
Dienstsitz Berlin:
Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin
E-Mail: buergerreferat@bmf.bund.de

Az.: IV 921-10, 920-00

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