Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 749/2006 vom 27.10.2006
Abgeltungsteuer erst ab 2009
Die im Rahmen der Unternehmensteuerreform geplante Abgeltungsteuer soll laut Aussagen des Bundesfinanzministers ab 2009 mit einem Steuersatz von 25 Prozent eingeführt werden. Ursprünglich war geplant, diese neue Steuer, die Zinsen, Spekulationsgewinne und Dividenden erfasst und direkt von den Banken abgeführt werden soll, in zwei Stufen einzuführen.
Anlässlich der Arbeitsgruppensitzung am 16. Oktober zur Unternehmensteuerreform teilte Bundesfinanzminister Steinbrück mit, dass die Bundesregierung die Abgeltungsteuer auf Zinsen, Spekulationsgewinne und Dividenden erst ab dem Jahr 2009 mit einem dann einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent einführen will. Zunächst sollte die Abgeltungsteuer in zwei Schritten eingeführt werden. Ab dem Jahr 2008 sollte sie demnach für ein Jahr mit einem Satz von 30 Prozent erhoben werden. Ab 2009 sollte dann der Steuersatz auf 25 Prozent heruntergesetzt werden.
Nach Einführung der Abgeltungsteuer entfällt das bisherige Halbeinkünfteverfahren, nachdem nur die Hälfte der Dividende mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden musste. Gleiches gilt für die so genannte Spekulationsfrist, nach der Gewinne aus Veräußerungsgeschäften von Wertpapieren bislang steuerfrei bleiben, wenn die Papiere länger als ein Jahr im Depot lagen. Dies solle laut Steinbrück nicht dazu dienen, Vermögende zu entlasten und auf Steuergeld zu verzichten. Man will in erster Linie den immensen Kapitalabfluss eindämmen. Steinbrück zitierte vor diesem Hintergrund die Formel: «Es ist besser 25 Prozent auf X zu haben, als 42 Prozent auf gar nichts.» Auch die an die Abgeltungsteuer gekoppelte Kirchensteuer soll nach Steinbrücks Worten von den Banken erhoben und abgeführt werden. Dazu müssten alle Steuerpflichtigen den Banken Bescheinigungen ihrer Gemeinde oder des Finanzamtes vorlegen, ob sie in der Kirche sind.
Bei der ebenfalls diskutierten weiteren Vorgehensweise hinsichtlich der Unternehmensteuerreform und der damit verbundenen Frage nach den geeigneten Gegenfinanzierungsmaßnahmen für die im Rahmen dieser Reform geplante Absenkung der nominalen Steuersätze gab es bei der letzten Sitzung der Arbeitsgruppe am 16. Oktober keinen Durchbruch. Steinbrück bekräftigte lediglich die vom Bundeskabinett Mitte Juli beschlossenen Eckpunkte, nach denen die Steuerlast für Kapitalgesellschaften von gut 38,6 Prozent auf 29,2 Prozent sinken soll, und teilte mit, dass man endgültig am 2.November zu einer Entscheidung kommen will. Bei der Sitzung wurde aber erneut betont, dass es ein vorrangiges Ziel sei, die finanzielle Belastung im Anfangsjahr der Reform in Höhe von maximal 5 Mrd. € nicht zu überschreiten. Deutlich wird die zunehmende Uneinigkeit zwischen SPD und Union hinsichtlich der Frage der Gegenfinanzierung. Die Union plädiere bei der Körperschaftsteuer für eine Zinsschranke, also die begrenzte Abzugsfähigkeit von Zinsen. Die SPD-Seite wolle hingegen lieber die Bemessungsgrundlage erweitern und etwa Mieten, Pachten und Leasingraten teilweise besteuern. Eine von Roland Koch überarbeitete Version des Zinsschrankenmodells, welche eine so genannte Escape Klausel beinhaltet, war in der Arbeitsgruppe am 16. Oktober genauso wie eine erhöhte Grundsteuer auf Betriebsgrundstücke nicht mehrheitsfähig. Die Klausel bei dem Zinsschrankenmodell sieht vor, dass Konzerne nicht der Zinsschranke unterliegen, wenn sie die Fremdkapitalfinanzierung nicht zur Verlagerung von Gewinnen nutzen. Dies müsste dann natürlich von den Konzernen nachgewiesen werden.
Angesichts des Konflikts ist es nicht mehr ausgeschlossen, dass es entgegen den ursprünglichen Absichten keine einheitliche Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer geben wird. Dies sei laut Informationen aus der Arbeitsgruppe aber hinnehmbar.
Az.: IV/1 920-03/2