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StGB NRW-Mitteilung 680/2015 vom 24.11.2015
Abgrenzung von Krankenfahrt und qualifiziertem Krankentransport
In den Fachgremien war in den letzten Jahren wiederholt über die Abgrenzung von Krankenfahrten und qualifiziertem Krankentransport sowie den Umgang mit MRSA-Besiedelung oder -infektionen beraten worden. Dabei war wiederholt eine Klärung der Fragestellungen durch die zuständigen Ministerien, das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen (MGEPA NRW) sowie das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westphalen (MBWSV NRW) als erforderlich bezeichnet worden. Seitens des MGEPA NRW war wiederholt darauf hingewiesen worden, dass eine entsprechende Klärung im Erlasswege bevorstehe und derzeit lediglich der Abschluss der Abstimmung mit dem MBWSV NRW ausstehe.
Dieser seit langem erwartete — den kommunalen Spitzenverbänden inhaltlich jedoch bislang unbekannte — Erlass ist mit Datum vom 24.11.2015 als gemeinsamer Runderlass von MBWSV NRW und MGEPA NRW verfügt worden. Der Erlass ist für StGB NRW-Mitgliedskommunen im Intranetangebot des StGB NRW unter Fachinformation und Service/Fachgebiete/Recht und Verfassung/Feuerwehr/Rettungswesen abrufbar. Eine Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden ist entgegen der GGO NRW nicht erfolgt.
Az.: 15.2.5