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Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport
StGB NRW-Mitteilung 156/2001 vom 05.03.2001
Abitur nach zwölf Jahren
In den Mitteilungen vom 05.12.2000 (lfd. Nr. 696/2000) hat die Geschäftsstelle darüber berichtet, daß ein Verordnungsentwurf zum Abitur nach zwölf Jahren vorliegt. Der Ausschuß für Schule und Weiterbildung hat am 07. Februar 2001 der geplanten Schulzeitverkürzung für besonders leistungsstarke Schülerinnen und Schüler zugestimmt.
Die Änderungsverordnung, die am 1. August 2001 in Kraft tritt, ermöglicht den Schulen als wichtigste Neuerung die Bildung sog. Profilklassen. In diesen Klassen sollen besonders leistungsfähige Schülerinnen und Schüler mit dem Ziel zusammengefaßt werden, den Unterrichtsstoff der Jahrgangsstufe 11 bereits in der Sekundarstufe I vorzuarbeiten.
Neben der Einrichtung von Profilklassen ist es möglich, leistungsstarke Schülerinnen und Schüler durch individuelles Überspringen einer Klasse oder durch die Aufnahme in besondere Fördergruppen schneller als bisher zum Abitur zu führen. Damit bestehen jetzt drei unterschiedliche Modelle, die ein Angebot zur Schulzeitverkürzung sichern:
1. Individuelles Überspringen einer Klasse
Einzelne Schülerinnen und Schüler können bei sehr gutem Leistungsstand eine Klasse oder Jahrgangsstufe überspringen, wenn sie in der bisherigen Klasse oder Jahrgangsstufe nicht mehr angemessen gefördert werden können. Die Versetzungskonferenz muß hierzu einen entsprechenden Beschluß fassen. Das Schulministerium hatte bereits 1999 das Überspringen der Jahrgangsstufe 11 dadurch erleichtert, daß mit Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die gymnasiale Oberstufe die Leistungskurse erst mit der Jahrgangsstufe 12 beginnen.
2. Überspringen in Gruppen
Leistungsstarke Schülerinnen und Schüler mehrerer Klassen erhalten nach der Erprobungsstufe, also frühestens ab Klasse 7, neben dem regulären Unterricht in ihrem jeweiligen Klassenverband zusätzlichen Unterricht in einer besonderen Fördergruppe. Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler der Fördergruppe zu einem geeigneten Zeitpunkt in eine höhere Klasse oder Jahrgangsstufe zu integrieren. Dabei werden in zentralen Fächern wie Mathematik, Deutsch und Fremdsprachen wesentliche Unterrichtsinhalte der jeweils höheren Klasse oder Jahrgangsstufe vorgearbeitet.
3. Profilklassen
In Profilklassen werden Schülerinnen und Schüler mit durchgehend sehr guten Leistungen ab Klasse 7 oder Klasse 9 zusammengefaßt. Die Sekundarstufe I wird vollständig durchlaufen. Die Unterrichtsinhalte der Jahrgangsstufe 11 werden bereits in der Sekundarstufe I erarbeitet, so dass die Schülerinnen und Schüler nach der 10. Klasse direkt in die 12. Jahrgangsstufe einsteigen. Profilklassen sind dadurch gekennzeichnet, daß Unterrichtsinhalte konzentrierter und unter Verzicht auf umfangreiche Wiederholungsphasen behandelt werden. Für die Aufnahme von Schülern in eine Profilklasse müssen im Vorfeld mit den Erziehungsberechtigten Beratungsgespräche geführt werden. Die Versetzungskonferenz spricht eine Empfehlung aus. Die Entscheidung über den Eintritt in eine Profilklasse liegt bei den Erziehungsberechtigten. Die Genehmigung zur Errichtung entsprechender Klassen erteilt die obere Schulaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit dem Schulträger
Az.: IV/2-200-11