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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 507/2008 vom 30.07.2008
Ablehnung einer Gewerbesteuer-Clearingstelle bei den Finanzämtern
Im Bundesministerium der Finanzen (BMF) bestehen Überlegungen, in Gewerbesteuer-Zerlegungsfällen die Steuerfestsetzung und Steuererhebung von den Gemeinden auf das Betriebsstättenfinanzamt, das den gewerbesteuerlichen Messbetrag ermittelt, zu übertragen. Dieser Vorschlag zielt auf Bürokratieabbau für Unternehmen mit Betriebsstätten in mehreren Gemeinden, die danach - statt in mehreren Gemeinden - nur noch einen einheitlichen Ansprechpartner beim Betriebsstättenfinanzamt haben sollen. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände lehnt wie der StGB NRW die Überlegungen des BMF ab und setzt sich für die Beibehaltung der geltenden Verwaltungspraxis ein. Die Gewerbesteuer, die das finanzielle Band zwischen örtlich ansässiger Wirtschaft und Gemeinde darstellt, soll weiterhin von den Städten und Gemeinden festgesetzt und erhoben werden.
Die Gewerbesteuer lag im Jahr 2007 bei einem Aufkommen von rund 40 Milliarden Euro (brutto) und stellt damit die wichtigste gemeindliche Steuerquelle dar. Mehr als 50 Prozent des bundesweiten Gewerbesteuermessbetrages basieren auf Zerlegungsfällen. Der DStGB geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der Hebesätze mindestens 70 bis 80 Prozent des Gewerbesteueraufkommens auf Gewerbesteuerzerlegungsfälle entfallen. Den Überlegungen des BMF zufolge, würden die Städte und Gemeinden damit die Verwaltungskompetenzen für den Hauptteil ihrer Gewerbesteuereinnahmen aus der Hand geben.
Hauptkritikpunkt von kommunaler Seite ist, dass das Band zwischen Unternehmen und Gemeinde, das eine gute Gemeindesteuer auszeichnet, massiv geschwächt würde. Die wichtigste gemeindliche Steuer würde weit überwiegend nicht mehr direkt von den Unternehmen an die Standortgemeinde gezahlt, sondern flösse in Form von turnusmäßigen Abschlagszahlungen in die Kassen der Städte und Gemeinden. Auch lässt der Vorschlag Lösungen für zahlreiche Verfahrensfragen vermissen, z. B. ob bzw. wie die Gemeinden am Zerlegungsverfahren beteiligt werden oder wie mit Billigkeitsanträgen umzugehen ist. Insgesamt ist zu befürchten, dass mehr Bürokratie bei den öffentlichen Verwaltungen aufgebaut als bei den Unternehmen eingespart würde.
Az.: IV/1 932-01