Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Digitalisierung
StGB NRW-Mitteilung 402/2004 vom 21.05.2004
Abmahnung wegen Kfz-Domains erneut vor Gericht
Wider Erwarten beschäftigt sich erneut ein Gericht mit einer Abmahnung wegen der Verwendung der Kfz-Kennzeichen-Abkürzung einer Stadt als Domain-Name (vgl. zuletzt StGB NRW-Mitteilung 36/2004). Nachdem im Dezember 2003 mit zwei negativen Feststellungsklagen gegen den Inhaber eines fragwürdigen Patentes auf die Nutzung von Kfz-Kennzeichen als Domainnamen erfolgreich vorgegangen wurde, versucht dieser nun erneut, diesmal vor dem Landgericht Düsseldorf, von einem Homepagebetreiber, der im Internet Automärkte mit Adressen wie "automarkt-hd.de", betrieb, Schadensersatz zu erlangen. Ob diese Klage Aussicht auf Erfolg hat erscheint bei den vorangegangen Urteilen als fraglich.
Az.: G/3-1 800-01