Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 862/2003 vom 11.11.2003

Abmahnungen bei Domainnamen nach Kfz-Kennzeichen

Im Oktober 2003 wurden u.a. mehrere Kommunen über einen Anwalt durch einen Herrn Hermann abgemahnt, da angeblich die von den betroffenen Kommunen betriebenen Internet-Seiten mit Adressen nach dem Schema "XXX-Kfz-Kennzeichen.de" (z.B. www.stadtwerke-gl.de) gegen Patentrechte des Herrn Hermann verstoßen würden. Wie im StGB NRW-Schnellbrief Nr. 111 vom 22.10.03 empfohlen, rät die Geschäftsstelle auch weiterhin davon ab, auf die Abmahnung zu reagieren. Mittlerweile wurden sowohl eine Nichtigkeitsklage gegen das Patent des Herrn Hermann, das er den Abmahnungen zu Grunde legte, als auch eine negative Feststellungsklage bezüglich der angeblichen Patentverletzungen erhoben. Für die negative Feststellungsklage wurde ein früher erster Termin im Dezember anberaumt. Die Klageschrift der Nichtigkeitsklage liegt als PDF-Dokument unter Die Klageschrift ist online abrufbar unter www.kkk.de/gerichte/kfz-hh.pdf  (128kB).

Az.: G/3 800-01

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