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StGB NRW-Mitteilung 487/1999 vom 05.08.1999
Abrechnung von Wahlkosten
Mit Wirkung vom 1. Juni 1999 ist die Abrechnung der Bundeswahl- und Europawahlkosten einschließlich der Bewirtschaftung der Haushaltsmittel durch das Bundesministerium des Innern auf das Bundesverwaltungsamt übertragen worden.
Ansprechpartner ist das Referat II B 4 des Bundesverwaltungsamtes. Außerdem wurden die Innenminister und senatoren der Länder aufgefordert, bis zum 31. August 1999 die Berechnung für die Festsetzung nach § 25 EuWG i.V.m. § 50 BWG für die Europawahlen am 13. Juni 1999 einzureichen.
Quelle: DStGB Aktuell 2899
Az.: I/2 011-06-1